typisieren wo anders

      Das bundesstaatliche Bauprinzip macht´s nicht gerade einfacher in good old Austria...

      Rein theroteisch ist jede Veränderung an der genehmigten Type dem zuständigen Landeshauptmann zu melden, da dieser die Veränderung genehmigen muss. Also müsste man bei einem Wohnsitzwechsel eigentlich erneut um diese Genehmigung ansuchen. Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland heisst, das man automatisch Landesbürger des selbigen wird und sich auch der dauernde Standort des Fahrzeuges ändert (Meldepflicht!). Somit wäre örtlich ein anderer Landeshauptmann zuständig.
      Die orginalen Fahrzeuge für den Import wurden durch den zuständigen Bundesminister genehmigt (Steh auch in jedem Typenschein).

      Praktisch kenne ich aber keinen Fall wo es dadurch zu Problemen gekommen wäre, rein rechtlich könnte es meiner Rechtsauffassung nach natürlich Stunk geben.
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