ABE Auch in österreich
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Zitat:
"Mit der Übereinstimmungsbescheinigung wird bestätigt, dass dein ESD mit einem EWG-genehmigten Typ übereinstimmt. Dies ist die Bescheinigung darüber, dass dein Schalldämpfer eine EWG-Typgenehmigung, EWG-Betriebserlaubnis oder EWG-Bauartgenehmigung hat. Auf dem Schalldämpfer selbst wirst du ein E-Prüfzeichen finden.
Wenn der Verwendungsbereich stimmt (dein Fahrzeug im Genehmigungspapier aufgefühert ist), Montageanweisungen und evt. Einschränkungen beachtet sind, brauchst du keine Änderungsabnahme, brauchst ihn also nicht "eintragen" zu lassen. "
lg
Harry -
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Der Schalldämpfer muss eine EG-Betriebserlaubnis (siehe Remus) haben, dann ist er eintragungsfrei.
Eine ABE ist ausschließlich ein deutsches nationales Dokument, dass hierzulande nur als Gutachten für die Eintragung herangezogen wird. -
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