Lack typisieren

      Nur trägt die Versicherung nicht eine andere Farbe als die, die im Typenschein steht, in den Zulassungsschein ein.

      Eine geänderte Fahrzeugfarbe ist anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig, also zur LReg bzw MA hin, und dort wird das dann geändert.
      Bestimmte Farben dürfen garnicht verwendet werden, zB Chromlack.

      Bei uns wurde sogar die Erstanmeldung des Fahrzeuges verweigert, weil im Typenschein ne andere Farbe stand, als das Fahrzeug wirklich hatte. Generalimporteur musste neuen Typenschein ausstellen.
      Mir wurde bei der Versicherung anstandslos die andere Farbe in den Zulassungsschein eingetragen. Im Typenschein steht allerdings noch immer dragongreenmetallic.
      Grundsätzlich hat der BP Hatzer aber recht, ist anzeigepflichtig, weil nur die LaRe im Typenschein eine Änderung vornehmen darf. :confused:
      Neonfarben werden nicht genehmigt und können bei Kontrollen Probleme bereiten.
      Grüsse,
      DOC!

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      dafür steht bei mir in der einzelgenemigung und zulassungsschein... farbe: unbekannt :gruebel: :-p
      WARNING
      this vehicle equipped with supercharger!
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      all female passengers are advised to remove tight-fitting garments!

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