@ all mit Typisierungen

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      Ich denke MAL, im untersten Bereich des Zulassungsscheines (A17 Auflagen / A18 Behördliche Eintragungen) ist genug Platz, sich einiges eintragen zu lassen.
      In dem Bereich sind bei mir die Alus+Räder drin.
      Eine verkleinerte kopie mit stempel aus dem Typenschein ist zu unsicher, kann sich jeder (am pc) beliebig ändern und dem zulassungsschein beifügen.
      Original von rocco-16V
      sämtliche Änderungen müssen von der Zulassungsstelle in den Zulassungsschein aufgenommen werden, wenn der Platz nicht reicht bekommst nen beipackzettel und das wars
      ev noch ABE's für Sachen mit E prüfzeichen mitführen
      ja, so sehe ich das auch.

      nach dem eintragen bei der ma bekommt man eh einen wisch bzw. steht es auf dem wisch der in den typenschein geheftet wird, dass man binnen einer oder zwei wochen, die änderungen der zulassungsstelle mitteilen muss. dort bekommt man dann einen neuen zul-schein, das kostet (noch) gar nichts extra.
      Ausser die Reifendimension hat die Versicherung bei mir nix Eingetragen.
      Nur den Vermerk "Zusätzliche Änderungen laut Typenschein"

      Aber der typische Spruch eines Polizisten is eh "Guten Tag,Lenker und Fahrzeugkontrolle.Und die Typisierungen gleich"

      Da schaut doch keiner ob im Zulassungsschein die Tieferlegung oder das Scheinwerferleisterl Vermerkt is.

      Ich hab einen A4 großen Zettel mit Foto,Stempel und Unterschrift drauf. Das muss reichen.

      :-w
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      Von meiner Seite aus geht bei Vermerken im Zulassungschein wie zB (Zusätzliche Änderungen) laut Typenschein, ob dies jetzt Anbauten oder auch Rad-/Refenkombinationen betrifft, ein Bericht an die örtl zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (auch wenn Genehmigungsunterlagen gesondert vorgewiesen werden) und da legen die meisten Zulassungsstellen schon die Ohren an, denn sie wissen ganz genau, das sie das einzutragen haben, wollen sich aber die Arbeit ersparen.

      Wenn zB bei Rad-/Reifenkombination der Vermerk "lt Typenschein" steht, nimmt sich die Versicherung ein Recht heraus, das gesetzlich nicht gedeckt ist, denn lt § 102 KFG 1967 idgF besteht für den Fahrzeuglenker keine Verpflichtung diesen mitzuführen, die Zulassungsstellen haben aber alles einzutragen, was für die Prüfung an Ort und Stelle notwendig ist.
      Wie soll geprüft werden, ob die montierte Rad-/Reifenkombi genehmigt ist?
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Der Typenschein oder andere Gen.Unterlagen müssen niemals mitgeführt werden.

      Wenn die Mitarbeiter der Zulassungsstelle jedoch zu faul sind, um die Änderungen auch alle einzutragen, kann es durchaus sinnvoll sein, ne Kopie des Typ. mitzuführen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Hi!

      Ich habe meinen Sommeraudi am Freitag angemeldet, hab es selbst bei der Versicherung gemacht und die haben dort einfach aus dem Txpenschein die Einzelgenehmigung im Kleinformat kopiert und in den Zulassungsschein geheftet, Stempel drauf und fertig. So wurde nichts eingetragen, eben nur diese kleine Kopie und aus.

      Wenn ich nun aufgehalten werde steht alles typisierte im Zulassungsschein und den Rest habe ich in einer sauberen Mappe wo die netten Herren durchblättern können.

      Somit habe ich alles nötige mit und hoffentlich keine Probleme...

      MFG
      Peter