Hallo. Ich wurde mit meinem Golf 4 aufgehalten. Es ist alles typisiert aber die Budenfreiheit war 10,5 cm und auf die unterkante Scheinwerfer hab ich 56 cm anstatt der 58 cm die im Typisierungsbescheid eingetragen sind. Der Polizist hat mit einem Zahlstab gemessen und das festgestellt. Es ist alles noch genau so eingebaut wie bei der Typisierung, aber ich schätze die Federn sind mit der Zeit nachgesessen. Da kann ich doch nichts dafür, ich messe doch nicht alle 2 Monate nach. Nun muss ich vorführen fahren. Denek mir dass ich keine Strafe bekomme aber genau die Federn neu kaufen muss und einbauen muss. Und nach 4 Jahren is dann wieder der gleiche sche... Glaubt ihr dass ich ne Strafe auch bekomme?? Danke für die Antwort Lg Chris
Wichtige Frage, bitte helfen
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Original von Schatzi
Hallo. Ich wurde mit meinem Golf 4 aufgehalten. Es ist alles typisiert aber die Budenfreiheit war 10,5 cm und auf die unterkante Scheinwerfer hab ich 56 cm anstatt der 58 cm die im Typisierungsbescheid eingetragen sind. Der Polizist hat mit einem Zahlstab gemessen und das festgestellt. Es ist alles noch genau so eingebaut wie bei der Typisierung, aber ich schätze die Federn sind mit der Zeit nachgesessen. Da kann ich doch nichts dafür, ich messe doch nicht alle 2 Monate nach. Nun muss ich vorführen fahren. Denek mir dass ich keine Strafe bekomme aber genau die Federn neu kaufen muss und einbauen muss. Und nach 4 Jahren is dann wieder der gleiche sche... Glaubt ihr dass ich ne Strafe auch bekomme?? Danke für die Antwort Lg Chris
tja mit federn ist es so ne sache (viell. wird da doc! ja hier noch posten, sofern er zeit hat :-h)
normalerweise gibt es toleranzbereiche für federn, inwieweit sie sich herabsetzen "dürfen" weiss aber nicht wie gross der spielraum ist (viell. 1-2cm max.??)
am besten du schaust MAL in dein gutachten für die federn, ob da bezüglich dem obigen was drinnen steht, oder du fragst direkt beim hersteller nach.
denn schliesslich ist jetzt deine typ. quasi ungültig, da du deine 11cm nicht mehr hast, obwohl dich keinerlei schuld trifft.
am besten du erkundigst dich MAL genau darüber, bevor du eine möglich bevorstehende (unnötige) geldstrafe einbezahlst. -
Wenn seit der Genehmigung keine Änderungen durchgeführt wurden, dürfte eigentlich keine Strafe kommen nur könnte dir bescheidmäßig auferlegt werden, den gesetzmäßigen Zustand (110mm) wieder herzustellen.
Um dies sicherzustellen wird meistens dann eine § 56 KFG durchgeführt. -
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Es kommt nur auf die Genauigkeit drauf an, kein Untergrund wird 100% eben sein, ausser bei Laborbedingungen, somit sind auch die Untergründe bei der LReg nicht zu 100% eben.
Es ist aber zulässig, dass Bodenfreiheiten nachgemessen werden, wenen ein paar Millimetern wird sich da keiner nen Kopf machen, aber meistens bewegt sich das im Zentimeter-Bereich und ob eine Fahrbahn Fahrbahnrillen aufweist oder nicht kann der Beamte schon erkennen.
Bei uns werdeb meistens Lichtbilder angefertigt und die sind annähernd im 90°-Winkel zum Maßband.
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