lsd doors

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Grundsätzlich muss das Fahrzeug in dem Bundesland genehmigt werden in dem es zugelassen ist bzw. der Besitzer seinen Hauptwohnsitz hat.
      Du kannst als Niederösterreicher ein nicht angemeldetes Fahrzeug nicht in Oberösterreich genehigen lassen. Aber ein Oberösterreicher, dem man das Fahrzeug "verkauft", kann das nicht angemeldete Fahrzeug in Öberösterreich genehmigen lassen. Verkauft er Dir das Fahrzeug wieder ist die Eintragung in ganz Österreich gültig.
      Ist halt eben eine Lücke die hier genutzt wird. ;)
      Grüsse,
      DOC!
      "Grundsätzlich räumte der Bundesminister der Volksanwaltschaft gegenüber zwar auch ein, dass an sich eine Bodenfreiheit unter 110 mm technisch denkbar ist, jedoch sind bei einer solchen Unterschreitung dann – im Zuge eines Einzeltypisierungsverfahrens dieselben Standards in punkto Sicherheit und Fahrverhalten nachzuweisen, wie dies bei der Neueinführung eines Serienfahrzeuges der Fall ist. Es wären also aus Sicht des Bun-desministers Tests und technische Versuche im selben Umfang und Ausmaß nötig...."

      jedes fahrwerk, daß über ein tüv gutachten verfügt, hat diese tests absolviert.
      diese tests werden wiederum von unserer behörde ignoriert, da du ja beim eintragen gezwungen wirst das tüv gutachten zu missachten - ein widerspruch in sich.

      "Da diese Test- bzw. Versuchsstandards in der Praxis von Tuning-Firmen schon aus Kostengründen nicht eingehalten werden könnten, seien in Österreich bislang keine Einzeltypisierungen bei Unterschreitung des Wertes von 110 mm genehmigt worden."

      schlichtweg falsch - vor garnicht allzulanger zeit wurden haufenweise genehmigungen unter 11cm erteilt, welche nach wie vor gültig sind.

      "Abgesehen von diesen Aspekten war seitens der Volksanwaltschaft noch festzustellen, dass generell bei extremen Tieferlegungen ausdrückliche Freigaben durch die jeweiligen Fahr-zeughersteller erforderlich wären, welche in der Praxis allerdings bei einer Unterschreitung der Bodenfreiheit von 110 mm generell nicht erteilt werden."

      wo hat er denn das her? gibt´s da eine verordnung?

      "Die gesamte rechtspolitische Entwicklung geht sowohl in Österreich als auch europaweit in die Richtung einer zunehmenden Verschärfung der recht-lichen Rahmenbedingungen...."

      dann frag MAL einen franzosen, engländer, spanier, tschechen oder belgier
      wie verschärft diese regelungen in ihrem land sind - die dürfen dann aber sehr wohl auch in österreich damit fahren, nur die ösis dürfens halt nicht.
      ist das gleiche, als würd unser tempolimit nur für uns gelten, und alle anderen eu bürger könnten in ö rasen wie sie wollen - das nennt man indirekte diskriminierung.

      hast du ihm damals einige konkreten beispiele geliefert? wie gings weiter?

      der blühende typisierungstourismus von einem bundesland ins nächste ist das beste beispiel für das mangelhafte system in österreich, das den staatsbürger dikriminiert, keine rechtssicherheit bietet und sich nicht nur von budesland zu bundesland, sondern sogar von prüfer zu prüfer in seiner umsetzung unterscheidet.
      ein kleiner tip am rande: sollte euch in nächster zeit eine typisierung verweigert werden, laßt euch nicht mit einem mängelzettel abspeisen - besteht auf einen negativbescheid (der prüfer muß den auf wunsch ausstellen - ist die grundlage für einen rechtsstreit) und beobachtet seelenruhig wie der prüfer die gesichtsfarbe verliert, anfängt zu stottern und eure trümmer vielleicht plötzlich doch typisiert.