Grundsätzlich muss das Fahrzeug in dem Bundesland genehmigt werden in dem es zugelassen ist bzw. der Besitzer seinen Hauptwohnsitz hat.
Du kannst als Niederösterreicher ein nicht angemeldetes Fahrzeug nicht in Oberösterreich genehigen lassen. Aber ein Oberösterreicher, dem man das Fahrzeug "verkauft", kann das nicht angemeldete Fahrzeug in Öberösterreich genehmigen lassen. Verkauft er Dir das Fahrzeug wieder ist die Eintragung in ganz Österreich gültig.
Ist halt eben eine Lücke die hier genutzt wird.![;)](https://www.vw-page.com/wcf/images/smilies/wink.png)
Grüsse,
DOC!
Du kannst als Niederösterreicher ein nicht angemeldetes Fahrzeug nicht in Oberösterreich genehigen lassen. Aber ein Oberösterreicher, dem man das Fahrzeug "verkauft", kann das nicht angemeldete Fahrzeug in Öberösterreich genehmigen lassen. Verkauft er Dir das Fahrzeug wieder ist die Eintragung in ganz Österreich gültig.
Ist halt eben eine Lücke die hier genutzt wird.
![;)](https://www.vw-page.com/wcf/images/smilies/wink.png)
Grüsse,
DOC!