Radio mit Bildschirm illegal

      und was, wenn die beifahrerin auf langen fahrten fernschauen will? wozu kauf ich mir sonst so ein ding? während der fahrt werde ich wohl kaum einen film schauen, am parkplatz schon gar nicht... :crashed:

      kann mir nicht vorstellen, dass das gesetzlich verboten ist. oder gibt's dazu einen gesetzestext?

      essen, trinken, rauchen, zeitunglesen ist auch nur verboten, wenn es den lenker beeinträchtigt und nicht laut gesetz verboten, oder?
      A.C.A.B.
      Jaja...Klar...Navis sind ja auch verboten. :auslach: :D :rofl:
      Wer kommt auf solche Ideen?

      Die Versicherung kann dir theoretisch schnell aussteigen, allerdings musst dann schon zugeben, das Du abgelenkt warst. So einfach ist´s nicht.
      Wenn mich MAL ein neuer Audi rammt und ich könnte schuld gewesen sein sag ich auch das er durch sein Navigationssystem abgelenkt war... :gemein:

      Grüsse,
      DOC!
      Im Verkehrsrecht, dh StVO oder KFG samt dazu erlassenen VO, gibt es keinen Passus, der dezitiert einen eingeschalteten NaviMonitor während der Fahrt verbietet.

      Wenn´s nach dem ginge, was ablenkt, dann dürfte auch kein Radio, CD-Player, etc im Auto verbaut sein, denn beim Sender- oder CD-Wechsel ist man dann auch abgelenkt, oder nicht?

      Man sollte halt nur immer wissen, was man gegenüber der Versicherung und einem Unfallsbeteiligten behauptet.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      solange du nach einem unfall net sagst: "da war grad so eine spannende stelle und ich konnte einfach nicht wegsehen und dann bin ich dem generischen fahrzeug mit 75 statt den erlaubten 50 seitlich reingefahren"

      wird dir keiner einen stress machen, also handbremssignal auf masse und fertig!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!