jo schon owa gelten die auch?
weil einen hob i ma schon ausgedruckt und do fehlt der stempel und die Unterschrift!(oder brauch i des eh net?)
brauchst nicht...
gutachten ausdrucken und fertig..
bei der eintragungsbescheinig. wird dann auf die nummer dieses gutachtens RA...... hingewiesen..mitführen musst es halt dann immer
zumind. isses bei mir so (hab vor kurzem welche typisieren lassen)