klappenauspuff
-
-
-
kann ich dir leider nicht sagen, hab das Bild am GTI-Treffen gemacht.
Das Teil lag bei einem Händler am Tisch, der hatte glaub ich nur Auspuffanlagen im Angebot.
Tüv wirds kaum geben
fgKeiner ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Sandman100“ ()
-
-
-
-
Original von VAG Anda
hmmmmmRennleiter mit Drag race Parts ?
Was kostet so ein Teil ??
Wie schauts StVo mäßig aus ??
@ Sandman welche Firma ??
:-w
§ 12. Vorrichtungen zur Lärmverhütung und Auspuffanlagen
(1) Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren müssen zur Vermeidung
von übermäßigem Lärm mit in ihrer Wirkung gleichbleibenden, nicht
ausschaltbaren Vorrichtungen zur Dämpfung des Auspuffgeräusches
versehen sein. Wird durch das Ansauggeräusch übermäßiger Lärm
verursacht, so muß das Fahrzeug mit einer in ihrer Wirkung
gleichbleibenden, nicht ausschaltbaren Vorrichtung zur Dämpfung
dieses Geräusches versehen sein. Fahrzeugmotoren mit starkem
Motorgeräusch müssen zur Dämpfung dieses Geräusches ausreichend
abgeschirmt sein.
(2) Die Achse der freien Enden der Auspuffrohre darf nur so weit
gegen die Fahrbahn geneigt sein, dass andere Straßenbenützer durch
die Einwirkung der Auspuffgase auf die Fahrbahn nicht behindert
werden.
Ist im Bereich der StVO nicht zugelassen.
Also so ein Teil, bestehend aus Drosselklappe und Y-Stück, samt Importkosten, schlägt mit etwa € 146,- zu buche (herausgerechnet aus Sammelbestellung).
Die Teile sind im Internet wie folgt zu finden:
mccordcg.com/mpp/mpp.htm
und
store.summitracing.com/partdet…4821&N=700+0&autoview=sku
Original von flex1987
ned wirklich legal
gibts keinen der einen oben hat ?
oder der weiß wo ich einen bekomme??
@ bphatzer: wie einmal für signle einmal für duplex ?
Habe hier 2 Sets liegen, 1x für nur einen Auspuffstrang und 1x für Duplex-Auspuff (dh 2 Auspuffstränge AB Motor), dann natürlich auch doppelter Preis.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
-
-
-
§ 58 is nix anderes als Sudden Death .........
§ 56 kann ma auch vergessen da wirds erst richtig anstrengend ...
Im bereich der StVo nicht zugelassen heisst ja nix anderes dass man es nicht verwenden darf ??? denn bei Remus gibts ja auch ne ABE wenn die Klappe zu is also wird der Freundliche doch auch übersehen können ........
wenn ich mit offener Klappe daherkomm mit 150 dB dann is klar aber wenn ma die Klappe nur auf nem Treffen gelände verwendet dann wirds doch nicht so schlimm sein .......
Bei Rallye cars mit strassenzulassung is ja auch so , wieviele Teile die eingebaut haben die nicht der Stvo entsprechen .....
:-w
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
-
Reddit 0
-
Benutzer online 1
1 Besucher