kaum zu glauben aber

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    Also ich würde dir nicht raten zu sagen das du NICHT gefahren bist.
    Denn so wie ich das rausgelesen habe hast mit denen schon geredet und zugegeben das du gefahren bist und den L17 Fahrer überholt hast.
    Streitest es nun AB sehen sie das du bereit bist zu lügen.
    Wenn er nun mit der Aussage lügt nicht gefahren zu sein, lügt er vermutlich auch mit der Aussage das du nicht zu schnell gefahren bist.

    Also bleib bei der Wahrheit.

    Das die Mutter der L17-Tante die Polizistin war hab ich vorher nicht gecheckt, aber das ist wieder MAL typisch. Die eigenen Kinder immer schützen vor den bösen Anderen, aber meist sinds eh die die Mist bauen.

    Mach MAL eine Beschwerde das die auf deinem Grundstück waren, dann bekommens eh gleich eine am Deckel vermut ich MAL.


    @VW-Driver: Du widersprichst dir, einerseits sagst du das geschulte Auge gibts andererseits ohne Messung geht nichts.

    @BP-Hatzer: bei 3. zählt das nur wenn die Polizei in einem Fahrzeug sitzt und fährt oder? also das entfernen,vorbeifahren usw. oder geht das vom Stand auch also wenn der am Straßenrand steht ?




    Das er die Strafe verdient hat, würd ich MAL nicht meinen.
    Ich mein 130 in nem Tunnel, find ich jetzt nicht tragisch. Schlimmer wären 100 bei nem Kindergarten zu fahren wo ne 30 Zone ist.
    Aber vielleicht gibt es ihm zu denken was für Schererein man haben kann und absofort überholt er halt nicht oder erst wo man schneller fahren darf :)
    Achja und das geschulte AUGE kann den VR nicht HÖREN nur SEHEN +ggg+
    Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
    Original von Luki
    @BP-Hatzer: bei 3. zählt das nur wenn die Polizei in einem Fahrzeug sitzt und fährt oder? also das entfernen,vorbeifahren usw. oder geht das vom Stand auch also wenn der am Straßenrand steht ?

    Zählt auch beim Stehen am Strassenrand, doch dabei ist zu beachten, dass die Strafe gem §§ 20, 52 StVO nur € 20 ausmachen darf (mittels OM, bei Anzeige max € 42), denn bei allen höheren Strafbeträgen sind techn. Geschwindigkeitsmeßgeräte erforderlich.
    Beim Stehen am Strassenrad muss übrigens auch die geschätzte Fahrgeschwindigkeit explizit beschrieben werden, wie dieser Wert zustandekam, zB erheblich schneller als übriger Fahrzeugverkehr.
    so hab mir die gschichte auch MAL von hinten bis vorne durchgelesen ...

    is ja wieder MAL ne typische gschicht ... da kann man echt nur den kopf schütteln ... sorry ... für so was hab ich kein verständnis!

    20 jahre, probeführerschein und nen Vr6 ...

    warum führst dich denn auch so auf?
    ich mein sind wir uns MAL ehrlich: die mitm L17 taferl wird halt nen gstochenen 50er gefahren sein.

    und du hast im ortsgebiet den blinker raus gehauen und hast das gas MAL gscheit durchgetreten. natürlich weils so schön ist gleich drauf geblieben und in die nächste ortschaft mit an hurra rein ... war doch so oder???

    nur frag ich mich: was gibt dir das? glaubst dass die kleine jetzt auf dich abfährt, nur weilst ihr gezeigt hast wie cool du bist?

    ich versteh so was echt nicht.

    klar hast halt hier die falschen erwischt. zur falschen zeit am falschen ort ...
    kann passieren.

    ich gönn eine anzeige usw. zwar niemanden ...
    aber die strafe hättst dir verdient ... sollen dir ruhig noch MAL a jahr probezeit dran hängen. das hat bei anderen leuten auch geholfen (kenn a paar die haben ne verlängerung und die können jetzt auf einmal normal auto fahren) ... so bös es klingt. vielleicht fängst dann MAL zum überlegen an...

    grad bei leuten mit L-Taferln herrscht erhöhte unfallgefahr... sag ich mal!
    weist du ob das mädl jetzt 2800 km mitm auto schon gefahren ist und einigermaßen mit an auto umgehen kann?
    oder obs zum ersten MAL mit L Taferl unterwegs ist? was ist wenn sie sich erschrickt- weil sie mit der situation nicht rechnet - und verreisst das auto? kommt von der straße AB oder donnert halt dir rein?

    und abstreiten bzw. auf wen anderen schieben kansnt auch vergessen: wer hält scho sein kopf für so was hin. 2tens kennens dich, dei handynummer, deinen arbeitsplatz, dei auto usw usw ...

    nur: eh wie der bp hatzer gschrieben hat.
    die polizei hat sich auch falsch verhalten.

    ich kann nur an dich appellieren. (und da sind schon einige drauf gekommen)

    reiss dich zusammen wennst im auto sitzt (grad in ortsgebieten, beschränkungen usw.) dann hast deinen heiligen frieden!

    ich war am anfang als ich mein zettel bekommen hab auch so .... bin gefahren wie ein gestörter ... nur was hab ich davon gehabt?
    1laufend kontrollen, 2 regelmäßig strafzettel, und 2 anzeigen waren auch dabei.

    klar kann man auch MAL spaß haben mit seinem auto. aber da such ich mir ne zB schöne bergstraße und die passende uhrzeit. dann lass ichs auch MAL krachen ... eh klar ... sonst täts ja a 64 ps sdi auch :-h

    ich hoff das ganze geht gut für dich aus. und ich hoff auch du lernst was draus!

    mfg

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „POLOG40“ ()

    So möchte auch MAL was kurz dazu sagen!

    Mein Cousin wurde vom Chef der Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft angezeigt, weil er ihn und noch 3 weitere Autos bei einer 80er Beschränkung (die Autos die er überholt hat sind auch 80 gefahren) überholt hat.
    Folglich musste er über 200€ Strafe bezahlen eine Nachschulung um ca. 600€ machen und eine Probezeitverlängerung um 1 Jahr.
    Die bei der BH haben ihm gesagt, dass er zwar einen Einspruch machen kann aber ihm das nix bringen würde weil vor Gericht die Stimme des Beamten sowieso mehr bedeuten würde als von einem 19 Jährigen.

    mfg
    AUSTRIA SALZBURG - Violett-Weiss seit 1933
    So hab leider nicht alles gelesen aber den großteil!!

    Wegen einspruch wenn du ne strafe bekommt du erhebst einspruch und er wird abgelehnt dann kann sie max. 10% teurer werden!!!

    Das mit dem überholen ist teilweise verständlich teilweise auch nicht kommt auf die situation an!!

    Sie kann dir zu 90% nichts tun denn wenn sie dich anzeigt bei der BH erhebst du einspruch und sagst einfach du hast überholt seist aber nicht zb. 100 gefahren!

    Sie muss ja ne angabe machen sie kann nicht einfach sagen du bist zu schnell gefahren sie muss sich auf eine Zahl einigen!!

    Und die wurde nicht gemesen (mit Radar oder Laser oder ähnlichem)!

    Ich kenn die ganze .... von meinem Moped geschichten war ne blödsinnige idee war aber so und jetz hab ich das teil noch für treffen!

    zb.: ein freund ist mit seinem moped (rotes taferl (45km/H)) ca. 110-120 auf der freilandstraße gefahren°! Hat ne strafe bekommen das ihm ein Zivilp.... nachgefahren ist! Daraufhin hat er beeinsprucht wenn das so gewesen werde wo sind die aufzeichnungen oder warum hat er mich dann nicht angehalten!!!

    Er war privat unterweg und konnte sich brausen gehen!

    Es kommt drauf an welche beamten du hast auch bei der BH und ob du alleine oder mit anwalt das ganze angehst in der regel hast was falsch gemacht nur kann sie es dir nicht beweisen!

    Mit glück steht nachm einspruch --> das er anerkannt wird und du ne Verwahrnung bekommst oder du bekommst ne geringe geldstrafe!!

    Denke nicht das die dir deinen PF verlängern!!

    mfg Manu
    @polo g40

    ich wollt niemand beeindrucken,ich wollt einfach nur nach hause fahren.ich hab ja net amal gesehen von hinten ob da ein er oder eine sie drinnen sitzt!

    und ich weiß auch selber das ich eine strafe verdient habe. aber net so!!

    ich meine,die kommen wegen so einem scheiss in meine Firma!!!
    wenn man angenommen erst ein paar tage wo neu arbeitet macht das sicher ein gutes bild!!
    Zum Glück arbeite ich schon 5 jahre bei der gleichen!

    und dürfen die polizisten z.B mein auto dann anschauen wenn es sie z.b meinen vater,der zuhause war fragen,und der erlaubt das dann ihnen??

    ich schätze mal,das bei einer aussage gegen aussage sache,ich bestimmt den kürzeren ziehen werde.

    1. weil sie polizistin ist
    und 2. kennt die bestimmt die ganzen leute bei der BH!!?

    mfg
    Nur Quer bist wer
    bei dem ganzen musst den hebel beim vorgehen der beamten ansetzen ...

    und dich beschweren ...

    also das auftauchen der kaplständer in der firma ... ist für mich nötigung ... denn sie können dich genau so gut aufn posten einladen ... und das ganze hinter verschlossenen türen besprechen! eh wiest sagst, was wär wenn du erst vor kurzem dort angefangen hättest zu arbeiten ... na bravo!

    das um dein auto herumlaufen aufn privatgelände ohne erlaubnis ... hausfriedensbruch!

    aber erst MAL abwarten ... was wirklich raus kommt ... dann in berufung gehen und das ganze am besten mit nem anwalt und ne dienstbeschwerde einreichen ...

    im schlimmsten fall kann dir folgendes passieren:

    geldstrafe
    nachschulung (kostet ca. 500 euronen)
    probezeit verlängerung um 1 jahr ...

    im besten fall halt nix oder eine geringe strafe ...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „POLOG40“ ()

    Also ohne Radarmessung keine Chance. Nicht MAL wenn sie dir nachfahren und auf deren Tacho mehr als erlaubt angezeigt wird.
    Der Tacho muss geeicht sein. Wenn nicht, haben die keine Chance, auch wenn du zb. 50kmh zu schnell warst.

    Es wird zwar von einigen Beamten immer wieder probiert, doch wenn nichts geeicht ist und man Einspruch erhebt, kommt man heil aus der Sache raus, da es nicht zulässig ist! Aber wie immer nutzen die Beamten eben die Dummheit (oder Unerfahrenheit) der "jungen" Autofahrer aus.

    Würdest Du nun eine Strafe erhalten weil du zb. statt 50kmh, 100kmh gefahren bist, und du erhebst Einspruch weil dir die Strafe zu hoch ist und diese heruntersetzen möchtest, dann VORSICHT. Dies zählt als Zustimmung, und du stimmst damit zu, daß Du zu schnell gefahren bist!

    Wenn Du ein Privatgrundstück hast, oder auch nur einen Mietparkplatz, dann darf der Beamte nicht MAL einen Strafzettel anbringen, geschweige denn das Auto kontrollieren.
    Original von MaximumVelocity
    Also ohne Radarmessung keine Chance. Nicht MAL wenn sie dir nachfahren und auf deren Tacho mehr als erlaubt angezeigt wird.
    Der Tacho muss geeicht sein. Wenn nicht, haben die keine Chance, auch wenn du zb. 50kmh zu schnell warst.

    Es wird zwar von einigen Beamten immer wieder probiert, doch wenn nichts geeicht ist und man Einspruch erhebt, kommt man heil aus der Sache raus, da es nicht zulässig ist! Aber wie immer nutzen die Beamten eben die Dummheit (oder Unerfahrenheit) der "jungen" Autofahrer aus.

    Würdest Du nun eine Strafe erhalten weil du zb. statt 50kmh, 100kmh gefahren bist, und du erhebst Einspruch weil dir die Strafe zu hoch ist und diese heruntersetzen möchtest, dann VORSICHT. Dies zählt als Zustimmung, und du stimmst damit zu, daß Du zu schnell gefahren bist!



    Schätzungen von Geschwindigkeitsübertretungen sind - trotz des Umstandes, daß die von Organen der Straßenaufsicht benützten Meßgeräte zur Best der Geschwindigkeit geeicht sein müssen - nach wie vor zulässig. VwGH 2.3.1978, ZVR1979/18; 30.10.1981, ZfVB 1982/2/2289; VfGH 30.9.1977, ZVR 1978/315.
    Den verkehrsgeschulten Sicherheitsorganen der Polizei und Gendarmerie ist ein - wenn auch nur im Schätzungsweg gewonnenes - Urtei darüber zuzubilligen, ob ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit im erheblichen Ausmaß überschritten hat. VwGH 12.5.1971, ZVR 1972/91, 11.3.1971, ZVR 1971/246; 27.1.1972, ZVR 1973/5; 17.10.1963, ZVR 1964/94; 24.4.1963, ZVR 1964/9; 10.9.1980, ZfVB 1981/8/1334; 18.8.1991, 91/03/0059; 26.4.1995, 93/03/0121.....



    Das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug eines Sicherheitsorganes und das Ablesen des Tachometers ist ein taugliches und zulässiges Beweißmittel zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung; bei entsprechendem Ausmaß der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung ist es unerheblich, daß der Tachometer des Dienstfahrzeuges nicht geeicht ist, Voraussetzung dabei ist jedoch, dass über eine entsprechend lange Zeit und Strecke nachgefahren wird, um die Geschwindigkeit des beobachteten Kfz und die des eigenen Kfz feststellen zu können.


    Solange der Privatgrund von jedem unter den gleichen Bedingungen zugänglich ist, dh nicht umfriedet, abgeschrankt oä, gilt dort öffentliches Recht und dann darf auch die Polizei diesen Grund betreten.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

    Ich versteh solch ein Verhalten auch nicht und muß dem PoloG40 beipflichten.
    Strafe wäre in diesem Fall nur gerecht. Auf irgendwen andern schieben halte ich ehrlichgesagt für Schwachsinn. DU bist zu schnell gewesen und hast im Ort überholt und nun steh dazu.

    Ich hatte auch 2 Anzeigen am Hals, einmal knapp 900€ Strafe, die zweite immerhin noch 276€.

    Nachschulungen machen schon Sinn, wenngleich ich auf keiner war.

    Hab ich da was von nem 64PS SDI gehört? Hat da jemand gelästert?? ;)
    Ich find die 4,9l Verbrauch prima - rechnet sich, wenn man täglich 72km Weg zum Dienst zurückgelegen muss.

    Gruß
    Tom