Vormerkdelikt - Rote Ampel
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Danke für die rasche Anwort!
Nur es gibt jetz noch ein Problem! Es war zwar mein Auto aber meine Schwester hat das Delikt begangen. Wie soll dass dann gehen mit dem Punkt? Kann ich da irgend etwas machen, dass sie den Punkt bekommt und nicht ich? Immerhin war es ja nur mein auto und nicht ich, der gefahren ist.
MfGDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „g4g3“ ()
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Was steht in der Strafverfügung?
Wenn es zu keiner Lenkererhebung kommt, dann kann es auch keine Vormerkung geben, da diese ja Lenker und nicht Zulassungsbesitzerabhängig ist.
Einen Eintrag im Vormerkregister bei überfahren einer roten Ampel gibt es nur in Zusammenhang einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Also, so wie ich das sehe hat Schwesterherz Schwein gehabt und es gibt keinen Eintrag im Führerscheinregister.
Strafe einzahlen und bei Schwesterchen kassieren gehen.
Grüsse,
DOC! :-wDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()
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