KFZ Stillegen, möglich

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      @rocco-16V
      ja du legst aber beide autos still die auf wechselkennzeichen laufen, oder hab i des jetzt falsch verstanden :gruebel:

      Frage is wennst 2 Autos auf wechsel-Wunsch-Kennzeichen hast, obst dann einen von den 2 stillegen kannst, .....
      würd mich nähmlich auch interessieren

      laut auskunft von meinen Versicherungsheini geht des nämlich ned:
      muss aber dazusagen das sich des so anghört hat wie wenn er sich selber ned sicher gwesen wär :auslach:
      popeye genau lesen, hab ja geschrieben mein versicherungsheini hat gemeint nein, bei meinem chef(gleicheversicherung wie ich) gehts
      der hat porsche, SL und Bmw auf 1 wechselkennzeichen,hat aber bisher den porsche übern winter hinterlegt,obwohl wechselkennzeichen, kann sein dass er jetzt SL und porsche auch still legt

      kann auch sein dass es bei ihm geht weil er ca 60 auto's (Firma) auf sich angemeldet hat

      ja genau ich lege beide auto die gemeinsam auf 1 wechselkennzeichen laufen, übern winter still
      hallo,

      kann man sicher stillegen, hab meine wunschkennzeichen jetzt auch stillegen lassen, weil ich das eine auto verkauft habe bzw verkaufe, und das zwweite weil es 2 monate in deutschland steht.
      muss ihn aber innerhalb 6 monate anmlenden, weil sonst meine wunschkennzeichen weg sind.

      richi
      Da hier keine richtige Lösung geschrieben wurde verrate ich sie mal!


      Ich habe auch ein Wunschkennzeichen und darauf 2 Fahrzeuge angemeldet!

      Also das ganze funktioniert so: Wenn du das stärkere Auto stilllegen willst dann musst du für das stärkere einen Kennzeichenwechsel machen die du anschließend stilllegst!


      Kennzeichenwechsel kostet 18 oder 20€ (die Kennzeichen halt)
      Wenn du ihn dann im Frühjahr wieder dazumelden willst machst du einfach wieder einen Kennzeichenwechsel auf dein anderes Kennzeichen mit dem du ganzen WInter gefahren bist!


      Hoffe das war verständlich!


      Die meisten Versicherungsvertreter verraten das aber nicht da es sie nur schadet!


      Achja der nachteil ist du hast dann halt wieder 2 neue Einträge in deinem Typenschein!


      Mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „VWG 40“ ()

      Original von VWG 40
      Da hier keine richtige Lösung geschrieben wurde verrate ich sie mal!


      Du kannst jedes Fahrzeug "stillegen".

      Eine "Stillegung" kannst du auf eine Zeitdauer von max. 1 Jahr machen. Kostenlos ! Auch bei Wechselkennzeichen. UND du zahlst bei der "reaktivierung" auch nichts.

      Wenn dein anderes Auto bei Wechselkennzeichen "stärker" sein sollte ... RECHNEN ;)

      so long


      P.S: eine Stillegung ist keine Abmeldung !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DelUser2“ ()