Blinker Rückspiegel

      RE: blinker rückspiegel

      Da beim Bora die Seitenblinker im Typenschein nicht als ww (wahlweise) eingetragen sind, sondern bei jedem Modell vorhanden waren muss die Veränderung durch die Landesregierung eingetragen werden.

      Als Blinker nur solche mit E-Kennzeichnung und Gutachten für Dein Fahrzeug verwenden, dann sollte dies kein P
      roblem sein und nur ein Formakt werden.

      Anträge können persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Anzeigeformulare liegen in der Prüfstelle auf.
      Eine formlose, schriftliche Anzeige hat folgenden Angaben zu enthalten

      Name, Adresse, Telefon (Fax)
      Fahrzeug
      Fahrzeugtype
      Fahrgestellnummer
      Kennzeichen
      Typenschein oder Einzelgenehmigung
      Eventuell Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau
      Eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
      Eventuell Ziviltechnikergutachten oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle; Gutachten dürfen sich nicht auf die deutsche StVZO beziehen
      Vollmacht, falls der/die Fahrzeugbesitzer/in nicht persönlich kommt
      Die Unterlagen können je nach Fahrzeug variieren und werden bei der Fahrzeugprüfung von dem/der Sachverständigen festgesetzt.

      26 Euro pro Änderung
      13 Euro (Eintrag im Typenschein)


      Grüsse,
      DOC!