Hallo,
habe folgende Frage, Anregung, Bitte:
Meinen Informationen nach genügt es das man sich die Genehmigung eines anderen Fahrzeuges (gleiche Marke, Type) kopiert und muss somit nicht zum typisieren fahren...
So meine Infos von einem Polizisten der sich in dieser Materie eigentlich auskennen sollte da dieser das KFG unterrichtet. Und so steht es auch, falls ich es richtig entziffert habe im Gesetz, KFG § 33 (1) Z.3.
Jetzt zu meiner Bitte: Hat jemand genauer Information über mein Anliegen (In wie weit muss es das gleiche KFZ sein?).
Falls ich das richtig verstanden habe und einfach die Kopie genügt würde ich dann natürlich auch jemanden suchen der ein solches Gutachten besitzt und mir eine Kopie überlassen würde ;-). Würde mir gerne 17 Zöller montieren, habe aber keine Ahnung auf welche Einpresstiefe bzw. Breite der Felgen ich achtgeben sollte. Bitte auch hier um Hilfe!
Mein Fahrzeug:
Golf IV Variant 1.4l, 75 Ps, Benzin, EZ. 2002
Danke im Voraus
mfg Gerald
habe folgende Frage, Anregung, Bitte:
Meinen Informationen nach genügt es das man sich die Genehmigung eines anderen Fahrzeuges (gleiche Marke, Type) kopiert und muss somit nicht zum typisieren fahren...
So meine Infos von einem Polizisten der sich in dieser Materie eigentlich auskennen sollte da dieser das KFG unterrichtet. Und so steht es auch, falls ich es richtig entziffert habe im Gesetz, KFG § 33 (1) Z.3.
Jetzt zu meiner Bitte: Hat jemand genauer Information über mein Anliegen (In wie weit muss es das gleiche KFZ sein?).
Falls ich das richtig verstanden habe und einfach die Kopie genügt würde ich dann natürlich auch jemanden suchen der ein solches Gutachten besitzt und mir eine Kopie überlassen würde ;-). Würde mir gerne 17 Zöller montieren, habe aber keine Ahnung auf welche Einpresstiefe bzw. Breite der Felgen ich achtgeben sollte. Bitte auch hier um Hilfe!
Mein Fahrzeug:
Golf IV Variant 1.4l, 75 Ps, Benzin, EZ. 2002
Danke im Voraus
mfg Gerald