Auto Vetragsbruch / Rücktritt Ebay Musterfälle

      Auto Vetragsbruch / Rücktritt Ebay Musterfälle

      Gibt es wo im Netz Musterfälle von Vertragsrücktritt bei Ebay Auto Ersteigerung?

      Kurz zur Sache:

      ein Ebayer hat das von mir zur Auktion gegebene Auto eines Freundes ersteigert.
      Nach ein paar Tagen nicht melden, habe ich durch google mittels seinem Namen & Adresse eine Tel im Netz gefunden und habe den Käufer angerufen.

      Zu diesem Zeitpunkt meinte er, er hat das Geld doch nicht!

      Dann folgte eine SMS, das er den Wagen doch und zwar am 8. April kauft.

      Um den Wagen abzumelden, habe ich dem Käufer einen ARBÖ KV gemailt.
      und da dort "Bastler KFZ" drauf steht, was nicht in der Auktion stand will er vom Kauf zurücktreten.
      Weiters wurde nicht angekreuzt:
      1* Unfall frei
      2* Im verkehrssicheren Zustand

      zu 1: ich kann ja Keinen vorschaden ausschließen!

      zu 2: ich kann ja auch nicht eine 100% ige Verkehrssicherheit geben, sondern nur das Pickerl und den Dato Zustand

      Daher auch Bastler KFZ !

      Aber der Handschriftliche Vertrag ist ja 2 Rangig!
      Da der Hauptvertrag der Zuschlag in der EBAY Auktion ist - ODER?


      Wer hat Antworten - Erfahrung - oder Infolinks?


      (Sorry wenn das DOCH in den Ebay Sammel Tread gehört - hab aber dort nur Artikel links gesehen)
      -> Schlachte Golf 3

      Ich fahr Oben OHNE, Du auch ? *g*
      ich hab jetzt auch so einen Fall nur das ich der Käufer bin!

      Ist ein havarierter Passat jedoch wie ich ihn holen wollte sind noch folgende Dinge dazugekommen die nicht drinnen standen:

      Holm zusammengestaucht
      Heckklappe eingedrückt
      2 Türen rostig


      Habe das Fahrzeug nicht gekauft!

      Einen Tag später hat er es ebay gemeldet!

      Habe ihm dann geschrieben das es ein Totalschaden ist und er eh keine Chance vor Gericht hat!

      Naja falls er es wirklich über Gericht macht soll sich mein Rechtsschutz drum kümmern!

      Mfg
      Täusch Dich MAL nicht!
      Du bist einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen.
      Wenn er Dich klagt, blechst du. :bang:


      Auszug aus dem Konsumentenschutzgesetz (Österreich)

      Rücktrittsrecht gemäß § 3 des Konsumentenschutzgesetzes (Zitat auszugsweise):
      Hat ein Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 1 Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. (...)

      Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
      1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
      2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder (...)
      (Anmerkung: Bei EBay trifft das zu, wenn man das Fahrzeug vorher nicht besichtigt hat oder dezitiert schriftlich per Anfrage einen Vorschaden oder die Verkehrssicherheit NICHT erfragt hat!!!)

      Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, dass seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an der Vertragsverhandlung mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der eingangs genannten Rücktrittsfrist abgesendet wird.


      Daher, per EBay eingegangene Verträge sind bindend!
      Mit dem Höchstgebot kommt ein juristischer Kaufvertrag zustande. Die Beweisführung ist hier auch um einiges leichter als bei einer mündlichen Kaufvereinbarung die in Österreich ebenfalls rechtlich bindend ist!

      Grüsse,
      DOC!
      Wenn im Kaufvertrag steht, das das Fahrzeug einen Unfall hatte, und der Holm eingedrückt ist, wird man dir vermutlich vor Gericht sagen, das soetwas bei einem Unfall leicht passieren kann.
      Schließt er jedoch aus das der Holm eingedrückt ist und in Wahrheit ist er eingedrückt kannst du zurück treten.

      Also man kann zurück treten wenn der Artikel NICHT der Beschreibung entspricht. Da er schreibt das er einen Unfall hatte, ist ein eingedrückter Holm durchaus drinnen.


      Zum Themenstarter:
      Warum schreibst du den Kaufvertrag nicht um ?
      Schreib statt Bastlerfahrzeug, das du das Auto mit gültigem Pickerl verkaufst und dir keine weiteren Mängel bekannt sind.
      Alles eine Frage der Formulierung :)
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      aber mündlich bzw. telefonisch ist so ne Sache. Das musst du ihm zuerst beweisen das er das zu dir gesagt hat, darum mache ich Anfragen IMMER per Mail bei eBay weil dann habe ich es schwarz auf weiss
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!