kosten für strafe ohne typisierung

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      hab scho desöfteren humane beamte ghabt aber mit 4cm bodenfreiheit lassens dich nicht weiterfahren! also entweder hast dich verschrieben, was natürlich passieren kann oder du hast einen sehr (un)erfahrenen polizisten ghabt oder es is wieder MAL einfach ein märchen! :gruebel:
      Also per Einspruch kann man sich überall rauswinden. Wichtig ist das keine Fotos gemacht wurden und eine zweifelhafte Situation festliegt.. Dann geht alles.

      Hatte ich zb letztes Jahr am See. Der Polizist hat mich rangewunken und ich musste am Bankett stehen bleiben.. Erster Fehler.. Vor Gericht hab ich belegen können das es keine genormte Stelle war und somit die Messung falsch war..

      Zweitens bemängelte der Polizist fehlende Türschlösser. War ebenfalls leicht zum belegen das neue Autos sowas auch nicht unbedingt brauchen.

      usw.. usw... Im Endeffekt bin ich von 470 Euro Strafe auf 70 Euro runter. Die 70 Euro auch nur weil wegen irgendwas hat sie mich strafen müssen meint sie weil sonst wärs ja ned Abschreckend

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      In deinem Fall würd ich die höhe anzweifeln und die Spurplatten fressen weil die wirst ned schönreden können, egal wie.

      @Just_c......... melde dich bitte unbedingt in diesem Thema damit das Elend ruhe findet... DANKE HIER

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Philzlaus“ ()

      Original von unruhestifter
      hab scho desöfteren humane beamte ghabt aber mit 4cm bodenfreiheit lassens dich nicht weiterfahren! also entweder hast dich verschrieben, was natürlich passieren kann oder du hast einen sehr (un)erfahrenen polizisten ghabt oder es is wieder MAL einfach ein märchen! :gruebel:


      warum soll ich märchen erzählen??
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „woidl“ ()

      ich hab gestern meine strafe vom 14. okt. 2006 bekommen... 6 delikte beim Golf 3 - 390€ strafe... hab natürlich sofort einspruch erhoben, da ich mit 4 delikten nicht einverstanden bin, 2 muss ich leider schlucken...

      1. delikt - sportfahwerk nicht eingetragen
      2. delikt - sonderfahrwerk nicht eingetragen und unter 8cm

      sind 1+2 nicht das selbe???

      3. delikt - sportschalldämpfer remus
      4. delikt - angeblich ein federdomlager nicht angeschraubt?!?!?!
      5. delikt - alufelgen nicht eingetragen (orig. g60 bbs-felgen)
      6. delikt - rostschäden an der bodengruppe, kante vom wagenheber eingedrückt

      beim vorfahren bin ich ohne probleme und sofort auf anhieb und ohne beanstandungen durchgekommen...
      WARNING
      this vehicle equipped with supercharger!
      due to breathing difficulties which may be experienced during high g-force, acceleration,
      all female passengers are advised to remove tight-fitting garments!

      WWW.CRUISIN-DELUXE.AT

      Für 6 Delikte nur 390 Euro ist aber eh noch human :D Würd da aber auch Einspruch erheben

      Punkt 1 und Punkt 2 sind leider laut Gesetz nicht das gleiche. Einmal weil das Fahrwerk nicht eingetragen ist und einmal weil du unter 8cm bist. Logisch folgt aus dem einen auch das andere aber fürs Gesetz ist es verschieden. Wärs eingetragen würdest was anderes bekommen.. Und zwar 1. Fahrwerk verändert und 2. unter 8cm... um das wirst ned rumkommen. Sei froh das sie dir die Blech ned abgenommen haben weil sonst wäre Punkt 2 genau 200 Euro teuer + 1 Punkt ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Philzlaus“ ()

      Original von RS G60
      ich hab gestern meine strafe vom 14. okt. 2006 bekommen... 6 delikte beim Golf 3 - 390€ strafe... hab natürlich sofort einspruch erhoben, da ich mit 4 delikten nicht einverstanden bin, 2 muss ich leider schlucken...

      1. delikt - sportfahwerk nicht eingetragen
      2. delikt - sonderfahrwerk nicht eingetragen und unter 8cm

      sind 1+2 nicht das selbe?

      3. delikt - sportschalldämpfer remus
      4. delikt - angeblich ein federdomlager nicht angeschraubt?!?!?!
      5. delikt - alufelgen nicht eingetragen (orig. g60 bbs-felgen)
      6. delikt - rostschäden an der bodengruppe, kante vom wagenheber eingedrückt

      beim vorfahren bin ich ohne probleme und sofort auf anhieb und ohne beanstandungen durchgekommen...


      meiner meinung nach ist delikt 6 ein punkt, welcher nur bei einer pickerl überprüfung beanstandet werden darf und behoben werden muss, aber bei einer anzeige wegen einer nicht vorhandenen typisierung sollte das keine probleme machen, dagegen würde ich einspruch erheben sofern du ein gültiges pickerl hast, wenn du bereits überzogen hast (gültigkeit) ist das natürlich wieder fraglich!

      zum delikt nummer 3 würde ich mir die allgemeine betriebserlaubnis besorgen,sofern der remus für dein modell gemacht wurde, damit bist beim einspruch (kopie der abe) sicher ausm schneider..
      Hier könnte Ihre Werbung stehen! :-h
      Was bitte geht dem Polizisten die Rostschäden an der Bodengruppe an ? bzw. das mit der KAnte ?
      Das mitn Remus kannst vergessen.
      Federdomlager nicht angeschraubt ? Seit wann sind die angeschraubt, ausserdem, woran erkennt man das im eingebauten Zustand ?
      Alufelgen, haha der kennt sich 0 aus.
      Delikt2, würde ich auch Einspruch erheben, das kann er nicht erkennen bzw. er ist kein KFZ Fuzzi der sagen kann ob er zu tief ist.

      Am besten du lässt der Polizei gleich den Einspruch von deiner RS Versicherung zukommen.

      LG
      was mir gestern noch eingefallen ist:

      auf meinem kontrollblatt ist die höhe zw. fahrbahn und RECHTEM Seitenblinker Unterkante eingetragen. der Polizist hat jedoch (und das können 2 Zeugen bestätigen) am LINKEN Seitenblinker gemessen.

      Klar, wird da nicht der große Unterschied sein, jedoch wenn da steht rechter seitenblinker, dann sollte ja auch eigentlich dort gemessen werden und nicht "irgendwo" wo es ihm gerade passt (sonst müsste man ja eh net dazuschreiben "rechter" Seitenblinker.

      oder ist das wieder MAL so eine Sache die egal ist??
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „woidl“ ()

      probieren würd ichs..

      Wichtig ist das keine Fotos gemacht wurden. Die können einem alles zamhaun. Bei mir wars damals so das der Polizist meinen Unterfahrschutz der aus Plastik war fotografiert hat und der ist weil er aus so einem Verbundfaserstoff ist angeschrammt und ausgefranst gewesen + zusätzlich Feucht weils vorher geregnet hat. Natürlich hat die Frau Richterin gleich geglaubt das wäre meine kaputte Ölwanne :bang: Und schon wars aus. Dabei hat der Polizist bei mir nedmal genau gemessen und erstrecht keine 80cm Balken Messung gemacht welche eigentlich Gesetzlich vorgeschrieben steht. Trotzdem hab ich verloren weil er gezielt Fotos gemacht hat damit möglichst böse aussieht. Er hätte natürlich den ganzen Unterfahrschutz fotografieren können dann hätte man gesehen das es keine Ölwanne ist aber er hat nur das eine Stück fotografiert.