Car Parade - Test Airride Fahrwerk

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      Wäre schön wenn´s so klappen würde.

      Glauben kann ich´s aber erst, wenn so Fahrwerke (nicht nur eines) in österreich genehmigt wurden.

      Teilegutachten ist leider nicht viel wert, das bekommt man für die meisten Air Ride Fahrwerke.

      Ein Warnsummer wird eindeutig zu wenig sein.
      Wenn dann muss schon eine Art mechanische oder elektronische Sperre verhindern, das das Fahrzeug unter 11cm Bodenfreiheit in Betrieb genommen werden kann. Ähnlich wie es bei Citröen BX ist.

      Grüsse,
      DOC!
      Original von DOC!
      Wäre schön wenn´s so klappen würde.

      Glauben kann ich´s aber erst, wenn so Fahrwerke (nicht nur eines) in österreich genehmigt wurden.

      Teilegutachten ist leider nicht viel wert, das bekommt man für die meisten Air Ride Fahrwerke.

      Ein Warnsummer wird eindeutig zu wenig sein.
      Wenn dann muss schon eine Art mechanische oder elektronische Sperre verhindern, das das Fahrzeug unter 11cm Bodenfreiheit in Betrieb genommen werden kann. Ähnlich wie es bei Citröen BX ist.

      Grüsse,
      DOC!


      genau das sag ich auch, erst MAL vorzeigen dass alles ohne probleme passt, dann glaub ich es auch......
      meins ist schon weg und fahrt jetzt irgendwo in D herum
      No signature
      zur eintragung: wir müßen nur jene auflagen erfüllen, die uns der tüv vorgibt.das wurde gemacht und die fahrtests sind bereits positiv abgeschlossen.
      jetzt fehlt noch etwas papierkram und das teilegutachten ist fertig.
      sperre hatten die cite auch keine, soweit ich weiß (xm, xantia...) - sollte eine sperre nötig sein werden wir eine einbauen - wie gesagt: die techn. auflagen sind das geringste problem.
      das weiter vorgehen sieht folgendermaßen aus:
      wir machen einen termin auf der landesregierung um eine tieferlegung einzutragen (wenn du sagst, daß du ein airride hast, berkommst gar keinen termin)
      wenn wir es bis in die prüfhalle schaffen, verlassen wir diese erst mit entwerder:
      -einer gültigen eintragung oder
      (viel wahrscheinlicher)
      - einem schriftlichen Negativbescheid mit einer begründung, warum die eintragung verweigert wird - auf die begründung sind wir schon sehr gespannt, da es keine gibt.
      dieser negativbescheid ist die grundlage für einen rechtsstreit, den wir in weiterer folge anstreben, um unser recht durchzusetzen. es ist durchaus möglich, daß die androhung einer klage genügt, um die richtigen hebel in bewegung zu setzen - falls nicht, werden wir die rebublik verklagen.
      das airride eintragbar zu machen ist nur ein nebeneffekt, in wirklichkeit geht es uns darum, das gesamte österreichische genehmigungsverfahren einer rechtlichen prüfung zu unterziehen, welche es laut einigen verkehrsrechtsexperten nicht bestehen wird.
      was unsere bananrebublik betreibt ist schlicht und ergreifend ein fall indirekter diskriminierung.
      Original von houseofperformance
      zur eintragung: wir müßen nur jene auflagen erfüllen, die uns der tüv vorgibt.das wurde gemacht und die fahrtests sind bereits positiv abgeschlossen.
      jetzt fehlt noch etwas papierkram und das teilegutachten ist fertig.
      sperre hatten die cite auch keine, soweit ich weiß (xm, xantia...) - sollte eine sperre nötig sein werden wir eine einbauen - wie gesagt: die techn. auflagen sind das geringste problem.
      das weiter vorgehen sieht folgendermaßen aus:
      wir machen einen termin auf der landesregierung um eine tieferlegung einzutragen (wenn du sagst, daß du ein airride hast, berkommst gar keinen termin)
      wenn wir es bis in die prüfhalle schaffen, verlassen wir diese erst mit entwerder:
      -einer gültigen eintragung oder
      (viel wahrscheinlicher)
      - einem schriftlichen Negativbescheid mit einer begründung, warum die eintragung verweigert wird - auf die begründung sind wir schon sehr gespannt, da es keine gibt.
      dieser negativbescheid ist die grundlage für einen rechtsstreit, den wir in weiterer folge anstreben, um unser recht durchzusetzen. es ist durchaus möglich, daß die androhung einer klage genügt, um die richtigen hebel in bewegung zu setzen - falls nicht, werden wir die rebublik verklagen.
      das airride eintragbar zu machen ist nur ein nebeneffekt, in wirklichkeit geht es uns darum, das gesamte österreichische genehmigungsverfahren einer rechtlichen prüfung zu unterziehen, welche es laut einigen verkehrsrechtsexperten nicht bestehen wird.
      was unsere bananrebublik betreibt ist schlicht und ergreifend ein fall indirekter diskriminierung.


      mna ich bin gespannt

      begründung wird sein, dass man das fahrzeug unter die 11 cm bewegen kann???
      aber trotzdem laufenden halten...BITTE
      No signature

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „MichiMa§ter“ ()

      Original von MichiMa§ter

      mna ich bin gespannt

      begründung wird sein, dass man das fahrzeug unter die 11 cm bewegen kann?
      aber trotzdem laufenden halten...BITTE


      kann dir indestens 20 verschiedene fahrzeugtypen benennen, die in ö unter 11cm genehmigt wurden,
      weiters: wer sagt, daß du in ö nicht ungestraft unter 11cm fahren darfst? du darfst halt nur kein in ö angemeldestes auto haben - jeder andere eu bürger darf das nämlich sehr wohl ungestraft, und unser staat kann nichts dagegen machen, da er ein genehmigung, welche von einem anderen mitgliedsstaat ausgestellt wurde, zu akzeptieren hat.
      dieses vorgehen erfüllt den tatbestand der diskriminierung, und wenn es unser staat erst glaubt, nachdem er vom eugh wiedermal eine strafe in millionenhöhe aufgebrummt bekommen hat, solls mir recht sein.
      Original von houseofperformance
      Original von MichiMa§ter

      mna ich bin gespannt

      begründung wird sein, dass man das fahrzeug unter die 11 cm bewegen kann?
      aber trotzdem laufenden halten...BITTE


      kann dir indestens 20 verschiedene fahrzeugtypen benennen, die in ö unter 11cm genehmigt wurden,
      weiters: wer sagt, daß du in ö nicht ungestraft unter 11cm fahren darfst? du darfst halt nur kein in ö angemeldestes auto haben - jeder andere eu bürger darf das nämlich sehr wohl ungestraft, und unser staat kann nichts dagegen machen, da er ein genehmigung, welche von einem anderen mitgliedsstaat ausgestellt wurde, zu akzeptieren hat.
      dieses vorgehen erfüllt den tatbestand der diskriminierung, und wenn es unser staat erst glaubt, nachdem er vom eugh wiedermal eine strafe in millionenhöhe aufgebrummt bekommen hat, solls mir recht sein.


      naja du bist da sehr gut informiert
      bin gespannt :gemein:

      mfg
      No signature
      Original von houseofperformance
      dieses vorgehen erfüllt den tatbestand der diskriminierung, und wenn es unser staat erst glaubt, nachdem er vom eugh wiedermal eine strafe in millionenhöhe aufgebrummt bekommen hat, solls mir recht sein.


      Nein tut es leider nicht.
      Glaub mir ich habe das Europäische Recht nach Lücken durchsucht...es gibt keine und es liegt auch keine Diskriminierung vor, da es sich mit dem 11cm Erlass um eine Verwaltungsmaßnahme und somit keinen Verstoss gegen EU Recht handelt.
      Der EUGH ist sachlich nicht zuständig und wird auch keine Klage in diese Richtung behandeln.
      Die EU kann nicht in die Verwaltung eines Landes eingreifen, dazu fehlen die rechtlichem Mittel.
      Kontrollorgane der Verwaltung sind die zuständigen bei den Ländern eingerichteten UVS.
      Du kannst auch nicht klagen das Du in Deutschland ohne Tempolimit unterwegs sein darfst und in Österreich nicht. Auch das wäre dann Deiner Argumentation folgend "Diskriminierung".



      Greez,
      DOC!