Car Parade - Test Airride Fahrwerk

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      Original von houseofperformance

      weiters: wer sagt, daß du in ö nicht ungestraft unter 11cm fahren darfst? du darfst halt nur kein in ö angemeldestes auto haben - jeder andere eu bürger darf das nämlich sehr wohl ungestraft, und unser staat kann nichts dagegen machen, da er ein genehmigung, welche von einem anderen mitgliedsstaat ausgestellt wurde, zu akzeptieren hat.

      Denke der Exekutive wirds nicht jucken doch zu strafen bzw. zur Überprüfung zu lotsen wenns heisst Gefahr in Verzug egal aus welchem Land das Fz angemeldet ist.

      Original von houseofperformance

      dieses vorgehen erfüllt den tatbestand der diskriminierung, und wenn es unser staat erst glaubt, nachdem er vom eugh wiedermal eine strafe in millionenhöhe aufgebrummt bekommen hat, solls mir recht sein.

      Man kann nicht einfach mit dem "picken der Rosinen" Gesetzeslagen anderer Staaten daraus unseren Staat damit klagen.
      Ist schon schwierig genug in Österreich zwischen den Bundenländern einen einheitlichen Nenner zu finden.

      ---
      Was die Auflagen betrifft für ein Airride oder ähnlichem Systemen glaub ich kaum das es in der letzten Zeit einfacher geworden ist?

      Aber die Hoffnung stirbt bekanntlicherweise zu letzt.
      Original von DOC!

      Nein tut es leider nicht.
      Glaub mir ich habe das Europäische Recht nach Lücken durchsucht...es gibt keine und es liegt auch keine Diskriminierung vor, da es sich mit dem 11cm Erlass um eine Verwaltungsmaßnahme und somit keinen Verstoss gegen EU Recht handelt.
      Du kannst auch nicht klagen das Du in Deutschland ohne Tempolimit unterwegs sein darfst und in Österreich nicht. Auch das wäre dann Deiner Argumentation folgend "Diskriminierung".



      Greez,
      DOC!


      wir brauchen keine gesetzeslücke, sondern nur unser recht.
      der vergleich mit dem tempolimit ist perfekt, nur hast du einen falschen ansatz:
      wenn das tempolimit in österreich nur für österreicher gelten würde und deutsche in österreich kein tempolimit hätten...dann wäre die situation vergleichbar mit der problematik des typisierungskomplexes - und dies wäre sehr wohl eine diskriminierung, oder?

      @ttl: das bei gefahr im verzug gestraft wird ist ja vollkommen korrekt, nur konnten wir das vorgehen der exekutive seit jahren am GTI treffen verfolgen:
      österreicher verlieren mit 8cm bf die taferln wärend alle anderen eu-bürger mit schleifender bodenplatte und airride vorbeigewunken werden, gerecht? wohl kaum.
      das wir selbst intern keine enheitliche regelung zustandebekommen und dir unser system somit keine rechtssicherheit bietet wird unsere "mission" nur erleichtern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „houseofperformance“ ()

      Airride in Österreich

      hallo zusammen!

      ich habe nun das ganze verfolgt und kann euch zu 95% versichern, das in österreich ein airride nicht eintragfähig ist! wir haben mit der landesregierung schon vor 1 jahr das ganze durchgekaut und die LR ist zu dem ergebnis gekommen, das die jetzigen fahrzeuge nicht für ein airride geschaffen sind. es geht da nicht um die 11cm Bodenfreiheit, das haben wir elektronisch geregelt, sonder bei jedem fahrzeug ändersich bei der teiferlegung die spur und der sturz. das ist der einzige grund, warum die airride´s in österreich nicht genemigt werden. die achsen sind für ein unproblematisches höher und tieferlegen ohne einstellung nicht gefertigt und die komplette achsgeometrie ändertsich ständig. beim touareg oder phaeton ist das was anders, die achsgeometrie ist so gefertig , das sie im höchsten und im tiefsten zustand der sturz und die spur sich im tolerranzbereich befindet, bei einem Golf 4 oder sonstigen vw ist das eben nicht gegeben. das war der grund, wo wir gescheitert sind, und da kommt auch leider keiner drüber hinweg.
      fahrverhalten und restfederweg alles im regulären bereich und nichts zu beanstanden.
      airride mit gutachten ist kein problem, jedoch die landesregierung kennt es nicht an. es gibt sonderfälle, da kann man bei Transportern an der hinterachse ein airride verbauen, das ist der einzige legale weg gewesen, wo die herren es legal machen und es eintragen, jedoch auf keinen fall auf der vorderachse. den ganzen aufwand haben wir schriftlich vom Landeshauptmann!
      haben auch schon probiert, NOS zu genemigen, wäre auch nichts zu beanstanden, da die abgaswerte nur leicht verändert werden und immer noch im regulären bereich sind, auch da will das Land nichts davon wissen und meinten, sie wollen die tür zur legalen NOS leistungssteigerung nicht öffnen.
      die Landesregierung ist die höchste instanz, und die sagen ja oder nein! leider, so ist der staat!
      aber bin auf alle fälle gespannt, was bei dem legalen airridesystem rauskommt. wenn ihr es doch schaffen solltet, was ich nicht glaube muß ich den hut ziehen.

      low-car-scene
      Low-Car-Scene
      Lowrider, Tuning und Fahrzeugveredelung
      www.low-car-scene.com
      +43 / 664 / 33 04 325
      kleines update: die fahrprüfungen sind absolviert, der golf ist wieder bei uns, um auf der austrian tuning show/ GTI treffen für probefahrten zur verfügung zu stehen. wir bereiten gerade den nötigen papierkram (technische zeichnungen, festigkeitsgutachten, berstdruckgutachten, achsvermessungsprotokolle...) vor die nötig sind , um den tüv zu erhalten. wir werden versuchen, die angelegenheit nach der tuning show bzw. dem gti-treffen zum abschluß zu bringen, und in den darauffolgenden wochen die typisierung anstreben.
      wir halten euch am laufenden
      Servus

      will mich MAL als Deutscher Airride fahrer zu wort melden.

      Mein Fahrwerk wurde auch bei Streetec eingebaut.

      Finde es nur irgendwo idiotisch das die G.A.S. Fahrwerke ein Österreichisches Teile Gutachten haben das in Deutschland anerkannt wird und in Österreich nicht.

      Find ich irgendwo total bescheuert.

      Aber ich freu mich trotzdem aufn SEE.