Terminbestätigung

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      Original von golf4cabrio
      Original von koda
      was soll das denn bringen? Ich lasse mein auto von einem Zivilgutachter abnehmen damit es der stvo entspricht und dann soll ich noch 2 wochen oder so warten bis ich den bescheid bekommen hab und darf in der zwischenzeit nicht fahren? kann ich mir nicht vorstellen! Ausserdem was soll ich auf der LaRe tun ? - da muss ich mit meinem Auto nicht hin, deshalb war ja der Zivilgutachter hier.


      versteh ich jetzt was falsch? bitte bessert mich aus,wenn ich mich irre, aber man MUSS doch trotzdem auf die LaRe ... war bei mir auch so. gesamtgutachten bekam ich vom zivilgutachter, typisiert wurde das ganze dann erst bei der landesregierung ...


      naja, das hat der Zivi für mich erledigt ... ich schätze das ist in der Stmk. so Usus.
      sprich, der Zivi hat alles für ok befunden und ca. 1 Monat später flatterte wieder der Typenschein mit der Eintragung ein - ohne das ich sonst noch wohin musste.
      und i find des eigentlich super !

      Der "See" is jedes Jahr zur gleichen Zeit ! Entweder man is fertig mim Auto und LEGAL unten oder man lässts bleiben !

      Die "Terminbestätigung" zählt genau NIX !

      so long
      die noch immer bissige
      COBRA

      RE: gefahr im verzug

      Original von koda
      Original von MAXL81
      Wobei in Wien kommst mit 9cm nimmer heim, da darfst nciht MAL 10,7cm haben wenn dich der Prüfzug von der MA46 aufhält.
      MFG


      wien ist halt...anders :-h


      hatte gemessene 10,6 und da wars kein problem.. freundlicher hinweis vom herrn ing. schwarz (kontrollierens MAL den reifendruck) und das wars... so wie man in den wald reinruft kommts auch oft zurück... und was für eine art manche den gutachtern gegenüber an den tag legen oder für fadenscheinige ausreden erfinden... katastrophe..
      Hier könnte Ihre Werbung stehen! :-h
      Original von cobra427
      und i find des eigentlich super !

      Der "See" is jedes Jahr zur gleichen Zeit ! Entweder man is fertig mim Auto und LEGAL unten oder man lässts bleiben !

      Die "Terminbestätigung" zählt genau NIX !

      so long
      die noch immer bissige
      COBRA


      da hast du auf jedenfall recht, aber das is leichter gsagt als getan..
      es dauert alles sehr lange
      Original von Tom
      Original von golf4cabrio
      Original von koda
      was soll das denn bringen? Ich lasse mein auto von einem Zivilgutachter abnehmen damit es der stvo entspricht und dann soll ich noch 2 wochen oder so warten bis ich den bescheid bekommen hab und darf in der zwischenzeit nicht fahren? kann ich mir nicht vorstellen! Ausserdem was soll ich auf der LaRe tun ? - da muss ich mit meinem Auto nicht hin, deshalb war ja der Zivilgutachter hier.


      versteh ich jetzt was falsch? bitte bessert mich aus,wenn ich mich irre, aber man MUSS doch trotzdem auf die LaRe ... war bei mir auch so. gesamtgutachten bekam ich vom zivilgutachter, typisiert wurde das ganze dann erst bei der landesregierung ...


      naja, das hat der Zivi für mich erledigt ... ich schätze das ist in der Stmk. so Usus.
      sprich, der Zivi hat alles für ok befunden und ca. 1 Monat später flatterte wieder der Typenschein mit der Eintragung ein - ohne das ich sonst noch wohin musste.



      So war es früher MAL. Gesamtgutachten vom Zivi, damit zur LaRe und nochmals alles überprüfen lassen und dann tragen sies dir ein.

      Seit mehr als 3 Jahren ist es in der Steiermark aber so, dass der Zivi das Gesamtgutachten macht und die Sache ist gelaufen. Wenn der Zivi sagt das ist OK, dann hast du gewonnen. Der Zivi schickt dann den Typenschein samt Gesamtgutachten zur LaRe und dort tipselt "eine Sekretärin" deine Dokumente. D.h. keine Überprüfung bei der LaRe mehr! Und das schon seit Jahren bei uns in der Stmk.!

      AB dem Zeitpunkt wo der Zivi das Gesamtgutachten erstellt hat und deinen Typenschein einkassiert hat, bist du legal unterwegs.
      Der Zivi gibt dir eine Kopie des Gesamtgutachtens/bzw. der Eintragungsdetails mit Stempel und Unterschrift und dieses Dokument ermächtigt dich, dich legal im Straßenverkehr mit den typisierten Eintragungen zu bewegen. Der Polizist auf der Straße hat das Nachsehen, außer du hast Änderungen vorgenommen oder der Zivi hat dir 2 cm eingetragen, aber dann ist der Zivi bald seinen Job los.

      mfG
      Sascha
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      wenn du vom gesetzgeber gezwungen wirst ein fahrwerk, welches vom hersteller für eine bodenfreiheit von zb. 6cm(+- 2cm verstellbereich) konzipiert und geprüft wurde, mit 11cm bodenfreiheit zu betreiben, herrscht, realistisch betrachtet, sehr wohl gefahr im verzug - bei einer verkehrskontrolle bist du natürlich "save", da du dich an alle vorschriften hältst, nur im fahrbetrieb bist du
      eine gefahr für dich und alle anderen, was dem gesetzgeber allerdings wurscht ist, solange du dich an seine gefährlichen schwachsinnigkeiten hältst.
      was mich ernsthaft interessiert: wer haftet eigentlich bei einem unfall wenn nachgewiesen wird, daß der fehlende negativfederweg bzw. die erzwungene mißachtug der herstellervorschriten des eingetragenen gewindes unfallkausal war?


      Bei einer Verkehrskontrolle bist Du nicht SAVE!

      In diesem Fall haftet aber der Gutachter!
      Entweder hat er den verstellbaren Bereich neu geprüft oder auf gut Glück eingetragen. Auf jeden Fall muss er ein neues Fahrwerksgutachten schreiben. Der TÜV (Private Firma, keine staatliche Organisation!!!) ist auch nix anderes als ein Zivi.
      Das alte Gutachten verliert seine Gültigkeit. Wird das Fahrwerk aufgrund des alten Gutachtens eingetragen erlischt bei einer Kontrolle automatisch die Genehmigung und ein schwerer Mangel wird attestiert.

      Konkreter Fall SW-Jürgen: KW-Fahrwerk am Golf IV wurde mit 11cm genehmigt, trotz nicht eingehaltenem Restgewinde. Bei einem späteren Planquadrat wurde dies beanstandet und die Genehmigung rückgängig gemacht.

      Grüsse,
      DOC!
      also nochmals langsam, damit ich das auch verstehe: der sw-jürgen bekommt mithilfe eines zivis und der lrg ein gewindefahrwerk eingtragen und genehmigt (finanzieller aufwand ca. 1.500.-- euro inkl. gewindefw.) und bei der ersten verkehrskontrolle sagt die gleiche institution, die ihm sein fw genehmigt hat, daß
      die genehmigung ungültig sei - mit welcher begründung rechtfertigen sie die erteilte genehmigung bzw. deren aberkennung, und vorallem:
      was hat der sw-jürgen gemacht um sich schadfrei zu halten? schließlich ist ihm durch das schludhafte verhalten der behörde ein finanzieller schaden entstanden.
      Original von Sascha
      AB dem Zeitpunkt wo der Zivi das Gesamtgutachten erstellt hat und deinen Typenschein einkassiert hat, bist du legal unterwegs.
      Der Zivi gibt dir eine Kopie des Gesamtgutachtens/bzw. der Eintragungsdetails mit Stempel und Unterschrift und dieses Dokument ermächtigt dich, dich legal im Straßenverkehr mit den typisierten Eintragungen zu bewegen. Der Polizist auf der Straße hat das Nachsehen, außer du hast Änderungen vorgenommen oder der Zivi hat dir 2 cm eingetragen, aber dann ist der Zivi bald seinen Job los.

      mfG
      Sascha


      Naja einen freund von mir hat MAL der technische angehalten mit seinem auto! auch er hatte diese bestätigung das dies und das engetragen ist bzw. wird dabei! da sagten die doch gleich den zettel kann er sich in die harre schmieren und er bekommt eine anzeige! dann hat er eben von der bh den brief bekommen und ist dann gleich mit der bestätigung zur bh und hat MAL gefragt was das soll und auch gleich mit dem anwalt gedroht! schluss endlich hat er nichts bezahlt und hat sogar eine nette entschuldigung bekommen!
      if you don`t live for something, you will die for nothing