Asfinag

      Hallo Leute!

      Habe heute Abend einen Beitrag in Galileo über die ASFINAG gesehen.
      Jetzt habe ich zwei Fragen:

      1.) Da gab es einen Fall, da hatte der Lenker kein Bargeld und keine Kreditkarte einstecken. Darauf hin haben die ASFINAG - Mitarbeiter gemeint: Kein Problem, dann wird das ein Strafverwaltungsverfahren (oder sowas Ähnliches) und kostet 400 € oder mehr anstatt 120€. Jetzt meine Frage: Das kann es doch nicht sein oder? Ich bin ja als Lenker eines KFZ nicht dazu verpflichtet Bargeld oder eine Bankomatkarte eingesteckt zu haben?
      Vielleicht noch eine Zusatzfrage an den BP-Hatzer: Was macht Ihr in so einem Fall?

      2.) Was ich mich schon länger frage und mir heute wieder eingefallen ist: Was darf die ASFINAG eigentlich? Wann dürfen Sie jemanden aufhalten? Wirklich nur wegen der Vignette oder aus anderen Gründen auch noch?
      MFG,

      Oliver.


      Nur geladen fahren ist schöner! :rofl:
      1. Wenn ein Lenker keine baren oder unbaren Zahlungsmittel zur Bezahlung der Ersatzmaut bei sich hat, wird von uns ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (Erlagschein über € 400 Mindeststrafe)
      Begündet wird diese Maßnahme mit Pkt 10.3.1.1 der Mautordnung, die besagt, dass die Bezahlung unverzüglich nach Aufforderung zu erfolgen hat.

      2.

      Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Mautaufsicht?
      Mit dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 - BStMG wurden den Mautaufsichtsorganen die notwendigen Befugnisse übertragen, um die Einhaltung der Mautpflicht zu kontrollieren. Die Sicherstellung eines möglichst hohen Befolgungsgrades der Mautpflicht stellt auch die Hauptaufgabe der Mautaufseher dar. Dazu sind sie berechtigt, mautpflichtige Fahrzeuge zu kontrollieren, aus dem fließenden Verkehr auszuleiten, sie anzuhalten, Ersatzmauten und Sicherheitsleistungen einzuheben sowie im Bedarfsfall die Weiterfahrt zu verhindern und die entsprechenden Anzeigen bei den Bezirksverwaltungsbehörden zu erstatten.

      Pkw 5 und 9 der Mautordnung


      Bei festgestellten Verwaltungsübertretungen durch die Mautaufsichtsorgane werden meistens Organe der öffentliche Sicherheit (= Bundespolizei oder Gemeindewachkörper) zur Assistenz beigezogen, die dann die Amtshandlung für diese Übertretungen übernehmen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Danke für die schnellen Antworten.
      Eine Frage habe ich noch an dich BP-Hatzer: Wie macht Ihr das wenn ihr unterwegs seid und der Aufgehaltene hat weder Bargeld noch Bankomatkarte dabei? So wie Low es geschrieben hat? Das wird dann ja teurer?
      MFG,

      Oliver.


      Nur geladen fahren ist schöner! :rofl:

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