Hallo Leute!
Habe heute Abend einen Beitrag in Galileo über die ASFINAG gesehen.
Jetzt habe ich zwei Fragen:
1.) Da gab es einen Fall, da hatte der Lenker kein Bargeld und keine Kreditkarte einstecken. Darauf hin haben die ASFINAG - Mitarbeiter gemeint: Kein Problem, dann wird das ein Strafverwaltungsverfahren (oder sowas Ähnliches) und kostet 400 € oder mehr anstatt 120€. Jetzt meine Frage: Das kann es doch nicht sein oder? Ich bin ja als Lenker eines KFZ nicht dazu verpflichtet Bargeld oder eine Bankomatkarte eingesteckt zu haben?
Vielleicht noch eine Zusatzfrage an den BP-Hatzer: Was macht Ihr in so einem Fall?
2.) Was ich mich schon länger frage und mir heute wieder eingefallen ist: Was darf die ASFINAG eigentlich? Wann dürfen Sie jemanden aufhalten? Wirklich nur wegen der Vignette oder aus anderen Gründen auch noch?
Habe heute Abend einen Beitrag in Galileo über die ASFINAG gesehen.
Jetzt habe ich zwei Fragen:
1.) Da gab es einen Fall, da hatte der Lenker kein Bargeld und keine Kreditkarte einstecken. Darauf hin haben die ASFINAG - Mitarbeiter gemeint: Kein Problem, dann wird das ein Strafverwaltungsverfahren (oder sowas Ähnliches) und kostet 400 € oder mehr anstatt 120€. Jetzt meine Frage: Das kann es doch nicht sein oder? Ich bin ja als Lenker eines KFZ nicht dazu verpflichtet Bargeld oder eine Bankomatkarte eingesteckt zu haben?
Vielleicht noch eine Zusatzfrage an den BP-Hatzer: Was macht Ihr in so einem Fall?
2.) Was ich mich schon länger frage und mir heute wieder eingefallen ist: Was darf die ASFINAG eigentlich? Wann dürfen Sie jemanden aufhalten? Wirklich nur wegen der Vignette oder aus anderen Gründen auch noch?
MFG,
Oliver.
Nur geladen fahren ist schöner!
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