Polizei

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    wenn dein fahrzeug auf einer öffentlichen fläche steht mit kennzeichen
    und es besteht irgendein grund zur beanstandung dann kann sie dagegen
    vorgehen bzw. eine klärung verlangen. is leider so.

    lauffläche: sollte zur gänze in ordnung sein - sprich alle
    indikatoren nicht angefahren/abgefahren.

    i-i.at - where the image begin ...

    RE: Polizei

    klar doch, sie können dir eine notiz hinterlassen, dass dich melden musst oder was weiss ich - aber NICHT die kennzeichen einfach runter holen - also sorry, wenn das bei mir jemand mach, da regnet es aber eine satte beschwerde, und ich bin mir sicher, dass ich da auch im recht wäre!!!!

    ich meine, die können so weder meine typisierungen kontrollieren, noch sonst was ...
    § 57 (8) KFG: Verfahren bei der Überprüfung

    "Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des
    Fahrzeuges gefährdet, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der Bestimmungen des § 44 ABS. 1 lit. a über die Aufhebung der Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen. In die Genehmigungsdatenbank ist eine Zulassungssperre für das Fahrzeug einzutragen."

    § 58 KFG Prüfung an Ort und Stelle

    (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind, und der Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden. Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 ABS. 8 anzuwenden.
    ...

    Und zum Thema Gefahr in Verzug gibt es schon etliche Threads.
    Original von vw-papa
    genauso ist das mit den 11 cm bodenfreiheit ein gerücht die brauchst nur bein tüven aber danah 8 cm auf tragenden teile die begründung dafür sind die abnüzung der reifen der domlager und das nachgeben der federn bzw dämpfern alles in allen dürfen diese sachen 3 cm ausmachen
    auch das ist kein gerücht sondern vom LUKASEK ( tüv austria ) festgesetzt ich fahr seit 3 jahren mit acht cm rum auf tagendem teil und hab noch keine strafe dafür bezahlt wie gesagt bei nichtglauben oder fragen dr sommerer in hollabrunn
    leute es gibt soviele schlupflöcher das glaubt ihr gar nicht


    Zitat von noel.gv.at/service/wst/wst8/fahrwerk.htm (Amt der NÖ. Landesregierung):

    "HINWEIS: Die Praxis hat gezeigt, dass bei Fahrwerkstieferlegungen, bei welchen sehr knapp an die erforderlichen 110 mm herangegangen wird, nach einiger Zeit durch das natürliche Setzen der Federn Probleme eintreten. Durch die sich dann ergebende Bodenfreiheit von weniger als 110 mm weist das Fahrzeug einen schweren Mangel auf und sowohl im Zuge einer §57a- (Pickerl-) Überprüfungen, als auch bei Strassenkontrollen kann kein positives Gutachten mehr ausgestellt werden."
    nochmals zur veranschaulichung:

    angenommen folgende autos kommen gemeinsam in eine verkehrskontrolle:


    keine gefahr im verzug - da ausländische zulassung


    keine gefahr im verzug - da eu typengenehmigt



    keine gefahr im verzug - da in deutschland typisiert



    (nur ein beispielbild)
    gefahr im verzug da österreichische zulassung und nur 9,9 statt 11cm bodenfreiheit.

    ein paradebeispiel indirekter diskriminierung
    Wiedermal soviel Mist hier drinnen

    1) Wäre mir noch kein REELLER Fall bekannt wo bei einem geparkten Auto die Kennzeichen abgenommen wurden. WENN dann auch nur bei wirklich glatzerten Reifen. Wegen Lenkrad, Fahrwerk oder sowas ganz sicher nicht den ausser er steht mit 4cm da. Früher konnte man Fahrzeuge noch mit <11cm typisiert bekommen. Kann der Polizist also nicht wissen das es sich nicht um so eine Eintragung handelt oder vielleicht doch um ein Airride?? Lenkrad dito. Kenn jemanden der hat ein 28er Eingetragen bekommen. Also wo soll da das Problem liegen.

    2) Die Lauffläche eines Reifen muss komplett unversehrt sein und ned nur 2/3?. Das ist viellicht in Polen so aber ned bei uns. Weiss ned woher man solchen Blödsinn aufschnappt

    3) mit 9,9cm ists glaub ich auch noch kein Gefahr in Verzug zumindest würde ich hier ganz sicher Einspruch erheben. Und da gewinne ich mit Sicherheit. Wenn da ned eine genormte Fläche vorhanden war zum messen bzw kein Manipulationsspuren vorlagen geht da 100% ein Einspruch durch.
    ... jop das ist österreich ... bei uns ist die erde krummer als sonst ... deswegen die 11cm :scream: :scream: :scream: :scream: 8-)

    Wäre mir noch kein REELLER Fall bekannt wo bei einem geparkten Auto die Kennzeichen abgenommen wurden.


    Sobald dem Polizisten was spanisch vorkommt - gibts Verständigung.
    Sobald er einen Gefahr in Verzug sieht, mit was auch immer - Taferl weg.

    i-i.at - where the image begin ...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „tachyon“ ()

    Original von tachyon
    ... jop das ist österreich ... bei uns ist die erde krummer als sonst ... deswegen die 11cm :scream: :scream: :scream: :scream: 8-)

    Wäre mir noch kein REELLER Fall bekannt wo bei einem geparkten Auto die Kennzeichen abgenommen wurden.


    Sobald dem Polizisten was spanisch vorkommt - gibts Verständigung.
    Sobald er einen Gefahr in Verzug sieht, mit was auch immer - Taferl weg.


    Da kenn ich mich aus, is ja ned erst einmal passiert

    Aber trotzdem. Bei einem geparkten auto wäre mir noch nie etwas zu hören gekommen.
    Original von Philzlaus
    Wiedermal soviel Mist hier drinnen

    1) Wäre mir noch kein REELLER Fall bekannt wo bei einem geparkten Auto die Kennzeichen abgenommen wurden. WENN dann auch nur bei wirklich glatzerten Reifen. Wegen Lenkrad, Fahrwerk oder sowas ganz sicher nicht den ausser er steht mit 4cm da. Früher konnte man Fahrzeuge noch mit <11cm typisiert bekommen. Kann der Polizist also nicht wissen das es sich nicht um so eine Eintragung handelt oder vielleicht doch um ein Airride?? Lenkrad dito. Kenn jemanden der hat ein 28er Eingetragen bekommen. Also wo soll da das Problem liegen.

    2) Die Lauffläche eines Reifen muss komplett unversehrt sein und ned nur 2/3?. Das ist viellicht in Polen so aber ned bei uns. Weiss ned woher man solchen Blödsinn aufschnappt

    3) mit 9,9cm ists glaub ich auch noch kein Gefahr in Verzug zumindest würde ich hier ganz sicher Einspruch erheben. Und da gewinne ich mit Sicherheit. Wenn da ned eine genormte Fläche vorhanden war zum messen bzw kein Manipulationsspuren vorlagen geht da 100% ein Einspruch durch.