Original von houseofperformance
nochmals zur veranschaulichung:
angenommen folgende autos kommen gemeinsam in eine verkehrskontrolle:
[
keine gefahr im verzug - da eu typengenehmigt
[ein paradebeispiel indirekter diskriminierung
is absolut falsch, denn sooo tief wurde NIEMALS ein Porsche genehmigt!!!
nur soviel, schaut euch ORIGINALE Porsche an, egal ob alter 911er, 993, 964, 996 usw.... wie hoch die Häusl da sind, kannst drunterlaufen, so hoch!!! Nur MAL soviel zur EU Gnehmigung, weiters hätte man sonst weil halt hier ein 964 abgebikldet ist, mit kaum einen Porsche die 50cm Lichtaustrittsunterkante (ausgenaommen Modelle vor 87, da wäre es laut EU rEcht egal!
der Porsche GT ist zwar tiefer al 11cm genehmigt das stimmt schon,d er zählt aber Aufgrund seiner gerinegen Auflage und EU genehmigungen den Einzelfällen mit ca 8cm. weiters bei Porsche bzw., heckmotorfahrzeugen ist die Aussage laut TÜV auch hier da, da sich der Motor hinten befindet, wäre theoretisch eine genehmigung mit zb. nur 8-9cm kein Problem nicht sein auch wegen der Anordnung des Motors bzw. auch Bauweise der gesamten Bodengruppe!!!
zu anderen Fällen, hatt ma ja schon genug Diskussionen, baloes Passat, würde ebenso still gelegt werden, da 1. nix eingetragen (Belgien, kann nix vorweisen) und wenn zu tief und schleifspuren da sind, und beid er Tiefe sind die da. Kennzeichen Entzug berechtigt!!
Wenn es eingetragen ist und alles korrekt ist keine Frage, nur wie bekannt ist, sind 80% der Fahrzeuge auch wenn eingetragen, egal ob d oder A nicht 100% so unterwegs, entweder der hauptanteil, zu tief usw.....
Also deine Beispiele sind leider nicht richtig bzw. nicht Aussagekräftig!!