Polizei

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    Original von houseofperformance
    nochmals zur veranschaulichung:

    angenommen folgende autos kommen gemeinsam in eine verkehrskontrolle:

    [
    keine gefahr im verzug - da eu typengenehmigt


    [ein paradebeispiel indirekter diskriminierung


    is absolut falsch, denn sooo tief wurde NIEMALS ein Porsche genehmigt!!!

    nur soviel, schaut euch ORIGINALE Porsche an, egal ob alter 911er, 993, 964, 996 usw.... wie hoch die Häusl da sind, kannst drunterlaufen, so hoch!!! Nur MAL soviel zur EU Gnehmigung, weiters hätte man sonst weil halt hier ein 964 abgebikldet ist, mit kaum einen Porsche die 50cm Lichtaustrittsunterkante (ausgenaommen Modelle vor 87, da wäre es laut EU rEcht egal!
    der Porsche GT ist zwar tiefer al 11cm genehmigt das stimmt schon,d er zählt aber Aufgrund seiner gerinegen Auflage und EU genehmigungen den Einzelfällen mit ca 8cm. weiters bei Porsche bzw., heckmotorfahrzeugen ist die Aussage laut TÜV auch hier da, da sich der Motor hinten befindet, wäre theoretisch eine genehmigung mit zb. nur 8-9cm kein Problem nicht sein auch wegen der Anordnung des Motors bzw. auch Bauweise der gesamten Bodengruppe!!!

    zu anderen Fällen, hatt ma ja schon genug Diskussionen, baloes Passat, würde ebenso still gelegt werden, da 1. nix eingetragen (Belgien, kann nix vorweisen) und wenn zu tief und schleifspuren da sind, und beid er Tiefe sind die da. Kennzeichen Entzug berechtigt!!

    Wenn es eingetragen ist und alles korrekt ist keine Frage, nur wie bekannt ist, sind 80% der Fahrzeuge auch wenn eingetragen, egal ob d oder A nicht 100% so unterwegs, entweder der hauptanteil, zu tief usw.....

    Also deine Beispiele sind leider nicht richtig bzw. nicht Aussagekräftig!!
    Also Philzlaus wennst dich nicht auskennst soltest nicht sowas schreiben!

    Jede werkstatt wird dir versichern das 2/3 der lauffläche in ordnung sein muß!!! sonst bekommst nämlich kein pickerl!

    und zum thema Airride: Kennst jemanden der das legal eingetragen hat? Soweit mir bekannt ist gibt es für sowas nicht MAL ein Gutachten- folgedessen bekommst du es nicht typisiert- is es nicht typisiert wirst in keiner werkstatt in ganz österreich die legal §57a gutachten macht kein pickerl bekommen. Egal was du eingebaut hast ob Airride oder Gewinde sobald du unter 110mm bist sind die Kennzeichen weg! Wenn dir über nacht beim Airride die luft ausgeht und du mit deinem auto am Boden bist und es sieht einer von den "Grünen" bist dein Blech los!!

    Und dass du deinen einspruch 100% ig gewinnst, da würd ich nicht die Hand ins Feuer legen weil du könntest dich verbrennen!

    Gruß Jürgen
    Original von golf_V_Tdi
    Wenn dir über nacht beim Airride die luft ausgeht und du mit deinem auto am Boden bist und es sieht einer von den "Grünen" bist dein Blech los!!


    und du willst mir sagen, dass es legal oder gerechtfertigt ist, dass die an MEINEM eigentum OHNE mein beisein die kennzeichen abmontieren? also da verbrennst du dir jetzt die finger, denn das ist 1000%ig (!!!!!) NICHT so!!!
    Da verbrenn ich mir sicher keine Finger!

    Wenn die polizei feststellt das gefahr im verzug is nehmen sie dir die kennzeichen weg- egal ob du dabei bist oder nicht!

    Habs leider am eigenen leib verspürt und mit einspruch hast auch keine chance!

    Sie dürfen ja auch dein auto abschleppen ohne das du dabei bist oder?

    Gruß Jürgen
    @bocki: ja, theoretisch hast ja recht - nur leider ist die praxis eine andere.


    in deutschland typisiert und somit im gesamten eu-raum straffrei zu bewegen, fahrzeughöhe wurde aus den papieren gestrichen:


    baugleiches auto aus österreich.
    ca. 600.-- strafe, verlust der zulassung und punkt im führerschein - hat nach 6 monaten bereits den ersten §56 bekommen


    gefahr im verzug ist nicht vom technischen zustand eines fahrzeuges abhängig, sondern von dessen zulassungsort.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „houseofperformance“ ()

    Original von golf_V_Tdi
    Da verbrenn ich mir sicher keine Finger!

    Wenn die polizei feststellt das gefahr im verzug is nehmen sie dir die kennzeichen weg- egal ob du dabei bist oder nicht!

    Habs leider am eigenen leib verspürt und mit einspruch hast auch keine chance!

    Sie dürfen ja auch dein auto abschleppen ohne das du dabei bist oder?

    Gruß Jürgen


    also ich hab ja gewusst, dass wir ein absoluter polizeistaat sind, aber dass es so schlimm ist, hätte ich niemals gedacht ... also das ist ech schon der wahnsinn!!!

    aber es ist doch so, dass dir ein polizist das kennzeichen eigentlich nicht abnehmen kann, wenn, dann du selber oder ein techniker, aber KEIN cop ... hab ich schon in vielen beiträgen gelesen, ist doch richtig oder?
    Kennzeichen dürfen sie dir nicht einfach wegnehmen wenn du nicht dabei bist!

    Abschleppen ist eine andere Sache!

    Aber beim Blech müssen sie dich vor Ort informieren (Grund) warum! :streit:



    So weit käme es noch das die bei meinen Auto das blech runterreissen! :gruebel:
    :grml:Da würde es scheppern bei mir nur weils POLIZISTEN sind :grml:
    Cult Garage

    :love: :D 8o
    Original von golf_V_Tdi
    Also Philzlaus wennst dich nicht auskennst soltest nicht sowas schreiben!

    Jede werkstatt wird dir versichern das 2/3 der lauffläche in ordnung sein muß! sonst bekommst nämlich kein pickerl!

    und zum thema Airride: Kennst jemanden der das legal eingetragen hat? Soweit mir bekannt ist gibt es für sowas nicht MAL ein Gutachten- folgedessen bekommst du es nicht typisiert- is es nicht typisiert wirst in keiner werkstatt in ganz österreich die legal §57a gutachten macht kein pickerl bekommen. Egal was du eingebaut hast ob Airride oder Gewinde sobald du unter 110mm bist sind die Kennzeichen weg! Wenn dir über nacht beim Airride die luft ausgeht und du mit deinem auto am Boden bist und es sieht einer von den "Grünen" bist dein Blech los!!

    Und dass du deinen einspruch 100% ig gewinnst, da würd ich nicht die Hand ins Feuer legen weil du könntest dich verbrennen!

    Gruß Jürgen


    Soviel scheisse hab ich noch nie gehört tut mir leid

    Du sagst also wenn ich mit 5° Sturz fahr und auf einem Eckerl schön das Gewebe rauschaut *haha* quasi nur 1/3 dann bekomm ich ein gültiges Pickerl? Das ist ja das dümmste was ich je gehört hab sorry.

    Zum Airride.. Nein es gibt derzeit noch keine Legale Eintragung vom Airride aber nehmen wir MAL an es wäre so das sie es mit stichtag heute eintragen würden dann würden 99% der Polizisten davon nix wissen. Folglich nehmen sie die Blech ungerechtfertigt weg. Und auch wenn das jetzt rein theoretisch sind kannst dir sicher sein das 50% der Polizisten nicht sicher sind ob man es wikrlich nicht doch legal eintragen lassen kann. Und nochmal im eingebauten Zustand erkennt man nicht welches Fahrwerk drinnen ist. Wenns nicht grad ein > 2000 BJ ist kann man sich als Polizist auch so nicht sicher sein das es nicht doch unter <11cm genehmigt wurde.

    Und ned böse sein ich bin icht erst seit Vorgestern mit dabei.
    So leute um das Problem ein für alle MAL aus dem Weg zu räumen!

    Ich konnte es jetzt nicht lassen und habe einen bekannten von mir angerufen der bei der Polizei ist und der in der KFZ abteilung zu tun hat.

    Der hat mir folgendes erklärt: Wenn ein KFZ abgestellt ist bei dem es sich offensichtlich um Gefahr in verzug handelt egal was auch immer(zu tief, abgefahrene Reifen, lose teile ,ect...) darf er unverzüglich auch OHNE dein beisein die Kennzeichen entziehen!

    Es kommt auch immer auf den Polizisten selber drauf an ob er das macht, oder ob er dich auf die Bundesprüfanstalt vorlädt!

    Und noch was, was ich selber erst vor 2 tagen erfahren habe: auch eine lose hutablage gilt als gefahr in verzug!

    auch das wäre ein Kennzeichenentzug.

    so ich hoffe damit etwas klarheit in die sache gebracht zu haben. ;)

    Gruß Jürgen