auspuffanlage - ab wann zum typisieren

      auspuffanlage - ab wann zum typisieren

      AB welcher änderung muss man die auspuffanlage typisieren lassen?

      und bitte nicht auf " Rechtliches zum Thema Auspuffanlage" verweisen. ich hasse diesen paragraphen gaudawelsch. möchte im klartext lesen, wenn ich zb das orig. verbindungsrohr zwischen KAT und mitteltopf auf eines von zb remus ändere, ob ich da schon zum typisieren rennen muss oder nicht.
      <= 350x38 Pixel :-p

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „powerfix“ ()

      RE: auspuffanlage - ab wann zum typisieren

      Einfach erklärt:

      • Jede Änderung für die KEIN Gutachten existiert muss typisiert werden.
        Daher, wenn Du die Länge oder den Durchmesser änderst indem Du selbstgebaute Teile einbaust.
      • Katalysatoren dürfen nicht ausgebaut werden.
      • z.b. Remus liefert in der Regel immer ein Gutachten mit, neuere Auspuffteile der Fa. Remus sind zumeist eintragungsfrei aufgrund ECE/EWG Regelung. Auf diesen Teilen findest dann ein E-Prüfzeichen. Trotzdem muss ein Fahrzeugspezifisches Gutachten dabei sein. Die darin enthaltenen Auflagen sind einzuhalten.
      • In Verbindung mit Sportluftfiltern kann sein das eine Eintragung notwendig wird (steht dann im Gutachten)
      • Wenn kein Gesamtgutachten (Für z.b. Krümmer, Mitteltopf und Endtopf in Kombination) vorhanden ist, sondern nur jeweils Einzelgutachten für den Endtopf bei Serienanlage usw., dann kann es Dir passieren, das Du ebenfalls ein Gesamtgutchten eines Zivis zum eintragen brauchst. Ob es erlaubt ist das entsprechende Teil mit anderen Teilen als Serienteilen zu montieren findest Du ebenfalls wieder im Gutachten.
      • Der im Zulassungsschein max. eingetragene Lärmpegel darf sich während der gesamten Lebensdauer nicht ändern (leiser werden natürlich schon :-h)