Batterie im Kofferraum

      Ladegut ist gegen Verrutschen zu sichern, bei einer Kontrolle kann es zur Anzeigeerstattung und zu einer Vormerkung kommen,
      ansonsten ist es ja dein Leben, das du riskierst

      Weiters möchte ich euch diese Tabelle nicht vorenthalten:
      fcio.at/Admin/Docs/11_Meixner.pdf, Seite 10
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

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      @BPHatzer
      des war eigentlich ironisch gemeint und vielleicht übertrieben dargestellt

      will damit ned sagen, das ich das so mach bzw machen werde.
      hab mich nur über manch Sinnhaftigkeit von unseren gesetzten gewundert.

      is meiner meinung nach besser, wenn ich meine anlage fix verschraub, als wenn ichs mit z.b. Spanngurten gegen verrutschen sicher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „popeye“ ()

      wenn du sie fix verschraubst ist die möglichkeit von splittern (holz und kuststoff) bei einem aufprall größer als wenn du sie herausnehmbar einbaust, und sie sich an die rundungen und ecken des fahrzeuges anpasst und dadurch schon allein gesichert ist.

      Wenn du sie dann noch unterhalb mit haken befestigst sollte das eine gute Kombination sein...
      Auisserdem kann man sie dann zur Not rausnehmen falls was is...
      des is ma schon alles klar
      und ich mach ma auch keinen kopf wie, wann ich was, wo befestige.

      finds nur als wiederspruch, wenn man sagt das eine nicht befestigte anlage als ladegut gilt, und eine fix verschraubte eingetragen werden muss, wegen gewichtsänderung usw....

      wenn ich die anlage als Ladegut, gut gesichert lt Vorschrift usw usw transportiere - verändert sich das gesamtgewichts des auto genauso.

      und um eine gut gesicherte anlage auszubaun, braucht meist man genauso lang wie eine fix verschraubte ;)
      glaub kaum das jemand seinen Kofferraumausbau fix mit der Karosse verschweisst.

      bzw, wo fängt der unterscheid an, zwischen fix verschraubt und gut gesichert :gruebel:

      liegt dann wsl wieder im ermessen des Beamten der dich deswegen sekiert.

      für mich sind die typisierungsgesetzte in Österreich halt wischi waschi.

      fängt bei der bodenfreiheit an und hört bei, meiner meinung nach, beim sichern des kofferraumausbaus auf.

      egal back to topic
      es istz trotzdem ein unterschied zwischen fix verschraubt und "nur gesichert"

      Die Sicherung kann man mit haken und ösen machen, die man leichter lösen kann... wenn die anlage fix verschraubt wird, oder ev sogar verschweisst is klar dass das entfernen langwiriger ist...

      Sonst müsste man ja vor jedem lasttransport eintragen fahren, da stell ich mir das transportgewerbe lustig vor ;P

      Wie üblich ist hier die grenze nicht ganz eindeutig, opbwohl sie um einiges Klarer ist als sonst wo

      Nur anscheinend müsste man doch nix eintragen... liegt wohl wieder an der unterschiedlichen auslegung von Informationen die man Bekommt um seinen dienst korrekt durchzuführen (Tüv und polizei)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „highgetter17“ ()