Welche Strafen drohen für nicht typisierte Rad/Reifenkombi

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Also bei meinem 3er GTI hab ich meine 16er eintragen lassen müssen.
      TÜV-Unterlagen kurzerhand bei einem Reifenhändler geholt und (da NICHT tiefergelegt) einfach einen Termin bei der Prüfstelle ausgemacht.
      Kostete 80€ und fertig!
      Mit dem Bescheid am Typenschein liess ich mir dann einen neuen Zulassungsschein ausstellen und somit gabs da kein Zittern mehr.
      Leider wurde ich danach mit dem Wagen nie wieder angehalten. Ein paar MAL wollte ich die Polizei schon fast provozieren, damit sie mich endlich aufhalten, und ich ihnen dann voll Stolz und herablassend den Zulassungsschein entgegenwerfen kann *g*
      Original von Tom
      Original von EvoRoxhehe tom n freund war erst beim edelsbrunner und zahlte 380€ für rad/reifenkombi, lichter, tieferlegung, auspuff!!


      Marc hat für fast dasselbe auch "nur" ca. 250,- bezahlt - ebenfalls beim Edelsbrunner.


      LOL, i werd dann mitm Marc Typisieren gehen *gg*!

      mfg Manu

      RE: Welche Strafen drohen für nicht typisierte Rad/Reifenkombi

      Ok, schon klar.

      Werd eh typisieren fahren. Aber was kann mir passieren, wenn es wirklich nette und soziale Polizeibeamte sind? Wie hoch wird die Strafe dann sein? Was würdet ihr (an alle Polizisten im Forum) sagen, wenn ich nur größere Felgen oben hab?
      Ich hab für Reifen und Felgen 160 Euro Strafe bezahlt, und dann nat. eine Vorfahrt bei der LaReg.


      Typisieren wär günstiger und vernünftiger gewesen.

      Jetzt is alles eingetragen auch das Gewinde, aber aufhalten tut mich jetzt auch keiner mehr.
      HERZKINDER ÖSTERREICH
      Konto: 400 5005 0000, BLZ 43210
      Volksbank Linz-Mühlviertel
      herzkinder.at/

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Silberpfeil“ ()

      RE: Welche Strafen drohen für nicht typisierte Rad/Reifenkombi

      normalerweise fährst ohne strafe, und mit einem sogenannten mängelzettel aus der kontrolle - dann hast 14 tage zeit um die typisierung nachzuweisen. voraussetzung: es schleift nix, steht nix drüber und die reifen sind ok.

      zu den sachverständigen:

      Sachverständige für die Einzelprüfung
      § 125. (1) Der Landeshauptmann hat zur Begutachtung einzelner Kraftfahrzeuge oder Anhänger oder Fahrgestelle solcher Fahrzeuge (§ 31 ABS. 2) technische Sachverständige zu bestellen. Die Sachverständigen müssen für diese Begutachtung BESONDERS GEEIGNET sein. Ein Verzeichnis der für das Bundesland bestellten Sachverständigen ist beim Landeshauptmann zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
      (2) Zu Sachverständigen gemäß ABS. 1 dürfen nur bestellt werden:
      1. mit Angelegenheiten des Kraftfahrwesens befasste Bedienstete aus dem Personalstand einer Gebietskörperschaft......

      frage: sind damit die hanseln von der landesregierung gemeint?
      wenn ja, spreche ich ihnen die besondere eignung AB, denn sie brauchen ja für jeden schmarren einen ziviltechniker, den ich zahlen darf.

      Allgemeine Bestimmungen über die Sachverständigen
      § 128. (1) Die in den §§ 124 bis 127 angeführten Sachverständigen sind auf die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestellen....

      auf meiner lrg. rennen die aber länger als 5 jahre herum - beschwerde berechtigt?