Autokauf ohne Typenschein

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      Autokauf ohne Typenschein

      Ich habe einen Golf angesehen, aber ohne Typenschein.
      Das Auto war angemeldet bis vor 2 Jahren und wurde dann abgemeldet - jetzt kann der Typenschein nicht mehr gefunden werden.

      Ich habe schon gelesen:
      - Verlustmeldung bei Polizei
      - bei BH neuen Typenschein beantragen ???


      Kann ich das machen oder muss das der Vorbesitzer machen?



      leo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „leo“ ()

      RE: Autokauf ohne Typenschein

      Muss der Vorbesitzer machen.
      Typenschein gibts dann beim Importeur zu bestellen.
      Kostet bei VW bei den € 70,- und dauert ca. 3 Wochen bis er dann da ist.
      Aber am besten direkt bei dem VW Händler deines Vertrauens nachfragen was die alles zum Typenschein bestellen benötigen.

      MfG Babs :-w

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cult 16V“ ()

      Original von vag-page.at
      Flextuning ? 8-)


      Zahlt sich in diesem Fall gar nicht aus! :ohno:

      So wie beschrieben, Diebstahls (kost nix ;-)) oder Verlustanzeige bei der Polizei machen und dann einfach neuen Typineschein holen.

      Keine Hexerei und legal.

      Auf jeden Fall erst kaufen, wenn der Vorbesitzer den Typinger verloren gemeldet hat, sonst hat das Fahrzeug nur Teilewert!

      Grüsse,
      DOC!
      hab ich gefunden - zur info:


      Duplikat des Typenscheins nach Verlust oder Diebstahl

      - Allgemeines|
      - Diebstahls-/Verlustmeldung|
      - Beantragung einer Unbedenklichkeitserklärung|
      - Anforderung des Typenscheins beim Generalimporteur|


      - Allgemeines
      Nach Verlust oder Diebstahl des Typenscheins müssen Sie beim Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins anfordern. Dazu benötigen Sie eine Unbedenklichkeitserklärung der Zulassungsbehörde.



      - Diebstahls-/Verlustmeldung
      Nach einem Diebstahl müssen Sie bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige machen. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

      Bei Verlust genügt grundsätzlich die Erklärung des Verlustes gegenüber der Zulassungsbehörde (es handelt sich hier aber um keine österreichweite Regelung).

      Falls Sie eine Verlustanzeige benötigen, wenden Sie sich an das zuständige Fundamt:

      das Fundamt des nächsten Gemeindeamtes| bzw. das Fundamt der Stadtgemeinde Leoben| und das Fundamt der Stadtgemeinde Schwechat| bzw.
      in Wien: die Fundservice-Stellen der Magistratischen Bezirksämter| bzw. die Zentrale des Fund-Service|
      in den anderen Landeshauptstädten sowie in Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat|


      - Beantragung einer Unbedenklichkeitserklärung
      Zur Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, wo das Fahrzeug zugelassen ist oder war.

      zuständige Behörde:
      in Städten mit Bundespolizei: das Verkehrsamt |
      in Städten ohne Bundespolizei bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft|
      in den Städten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat|


      - Anforderung des Typenscheins beim Generalimporteur
      Mit der Unbedenklichkeitserklärung der Behörde können Sie vom Generalimporteur des Fahrzeugs ein Typenschein-Duplikat anfordern.



      leo

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „leo“ ()

      hallo,
      mal wieder dies hier ausgegraben.
      Meine Situation:
      Könnte nen Golf 2 günstig haben. Vorbesitzer hat das Auto nicht angemeldet gehabt. Kann den Typenschein nicht mehr finden.
      Wenn ich mir das Auto kaufe, kann ich dann trotzdem wie oben beschreiben vorgehen? Sprich er macht ne Verlustanzeige. Ich besorge mir dann eine Unbedenklichkeitserklärung und hol mir ein Duplikat des Typenscheins von Generalimporteur.
      Oder gibt es dann Probleme dann Probleme, bei der Unbedenklichkeitserklährung??

      Kann ich an hand der Fahrgestellnummer eine Unbedenklichkeitserklährung holen?
      Muss ich mir diese bei der Behörde holen, wo das Auto das letzt mal angemeldet war??

      Ich weiß viele Fragen, aber vl kann mir ja jemand weiter helfen..

      Danke, Lg