Motorisierung von Golf 1

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      RE: Motorisierung von Golf 1

      Änderungsliste vom BMVIT

      - Leistungsänderung <=5%, keine Genehmigung erforderlich
      - Leistungsänderung >5%, erfordert UBS, WBS, L, P und hat zur Folge E
      - Leistungserhöhung >30%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und hat zur Folge EG
      - Leistungsminderung >25%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und hat zur Folge EG

      A...Abgastest
      E...Eintragung in den Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
      EG...Einzelgenehmigungsbescheid
      G...Geräusch (Nahfeld+Fahrt)
      L...Nachweis über Motorleistung (Leistungstest)
      P...erforderliche Nachweise werden bei der Prüfung festgelegt
      UBS...Freigabe durch Fzg-Hersteller bzw. ZT-Gutachten bzw. anderer, geeigneter Stelle
      WBS...Werkstattbestätigung einer Vertragswerkstätte


      Leistungssteigerung über 5 % bis maximal 30 %, Leistungsminderung über 5 % bis maximal 25 % (z.B. "Chiptuning")
      Änderungen am Motor welche eine Leistungsänderung von mehr als 5 %, aber von maximal 25 % bei Leistungsminderung bzw. maximal 30 % bei Leistungssteigerung ergeben, erfordern eine Eintragung in das Genehmigungsdokument. Dazu ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. ein Gutachten eines bevollmächtigten Ziviltechnikers erforderlich. Dabei muss beachtet werden, dass sich hinsichtlich Abgas und Betriebsgeräusch keine Verschlechterung ergeben darf.

      Unterlagen:

      Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste). Aussage hinsichtlich Bremse etc.
      Werkstättenbestätigung über sach- und fachgerechten Umbau.
      Nachweis der erfüllten Abgasrichtlinie.
      Nachweis über die eingehaltene Richtlinie für Fahr- und Standgeräusch.
      Nachweis der erfüllten Bremsenrichtlinie (nur bei Leistungssteigerung).
      Nachweis bezüglich der Motorleistung gemessen nach der geltenden Richtlinie.
      Nachweis bezüglich der Bauartgeschwindigkeit gemessen nach der geltenden Richtlinie.
      Weitere erforderliche zusätzliche Nachweise werden bei der Prüfung festgelegt.
      Fall 3: Leistungssteigerung über 30 % und Leistungsminderung über 25 %

      Änderungen am Motor welche eine Leistungserhöhung von mehr als 30 % bzw. eine Leistungsminderung von mehr als 25 % ergeben, erfordern eine neue Einzelgenehmigung. Dazu ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. ein Gutachten eines bevollmächtigten Ziviltechnikers erforderlich. Dabei muss beachtet werden, dass sich hinsichtlich Abgas und Betriebsgeräusch keine Verschlechterung ergeben darf.


      Fahrzeuggenehmigung

      Unterlagen:

      Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste, z.b. TÜV Austria)

      Werkstättenbestätigung über sach- und fachgerechten Umbau.

      Nachweis der erfüllten Abgasrichtlinie.
      Nachweis über die eingehaltene Richtlinie für Fahr- und Standgeräusch.
      Nachweis der erfüllten Bremsenrichtlinie (nur bei Leistungssteigerung).
      Nachweis bezüglich der Motorleistung gemessen nach der geltenden Richtlinie.
      Nachweis bezüglich der Bauartgeschwindigkeit gemessen nach der geltenden Richtlinie.
      Weitere erforderliche zusätzliche Nachweise werden bei der Prüfung festgelegt.

      Zusätzlich wird bei einer Steigerung der Motorleistung oder des Antriebsmomentes um >40% ein Nachweis erforderlich sein, dass das Fahrzeug nach Dauerbelastung auf einer Prüfstrecke noch uneingeschränkt verkehrs- und betriebssicher ist. Fahrwerk, Bremsen und Antrieb müssen ja auf höhere Motorleistung und Belastung durch höheres Drehmoment umgebaut werden.

      Wesentlich wird auch die Basis des Projekts sein. Besser einen GTI nehmen als ein 50 Ps Häusel. Obwohl eh alles geändert werden muss... :ohno:

      Quelle: NÖ LaRe

      Grüsse,
      DOC!
      Hallo,

      den 1,8T mit den 150PS bekommst du eingetragen, den 16V Turbo mit an Sicherheit grenzender Wahrscheindlichkeit nicht. Bin grade selbst dabei, einen 1,8T in meinen 1er zu friemeln.
      Meine erste Idee war auch ein 16V, weils einfach die billigere Lösung ist, aber keine Chance mit den Abgaswerten, wiels die von VW nicht gibt.
      Also 1,8T, alleine schon wegen so schönen Sachen wie 20 Ventilen, Klopfregelung und Nockenwellenverstellung.........
      Bin langsam aber vor Dir!
      ja wie gsagt... EINTRAGBAR ist fast alles....

      lediglich das Abgas und Lärmverhalten darf sich gegenüber der
      Basis nicht verschlechtern... was bei einem 70 PS Vergaser 1er
      mit nur einen ESD als Abgasanlage nich schwer sein sollte...

      je nach umbauart unterscheidet sich dann halt der Aufwand!
      Meine erste Idee war auch ein 16V, weils einfach die billigere Lösung ist,


      :applaus: Eigentlich ist das Gegeteil der Fall!

      aber keine Chance mit den Abgaswerten, wiels die von VW nicht gibt.


      :ohno: Stimmt auch nicht. Eine Eintragung ist möglich!

      Also 1,8T, alleine schon wegen so schönen Sachen wie 20 Ventilen, Klopfregelung und Nockenwellenverstellung...


      ...und den kleinen Kanälen und den schwachen Pleuel und den schwachen Kolben und, und und
      ...und was ist so toll an drei Einlassventilen wenn diese im gesamten nur 2% grösser sind als die vom 16V?
      Klopfregelung hat die Digifant auch. Verstellbare Nockenwellen braucht man nicht wenn man gleich die richtigen einbaut ;)


      @us-muscle69

      Ich würd sagen bau einen Motor ein der für deine Ansprüche passt. TÜVbar ist beides! Mit dem 20V wirst halt nicht so schnell auf die Leistung kommen wie mit einem 16V!
      Aber wenn du sagst, dass 200-230PS für dich erstmal völlig ausreichen, würd ich den 20V Turbo einbauen weil er einfach illiger ist.

      mfg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Der Meister“ ()

      So wie du das schreibst ists nicht ganz richtig.
      1. Die Basis ist beim 1,8T bestimmt teurer als beim 16V, wenn man überhaupt noch einen 16V- Motor bekommt, der nicht komplett zu revidieren ist.
      2. Die Pleuel sind auf keinen Fall weicher als die vom 16V, alleine schon weil sie den Schmierkanal zum Kolbenbolzen haben und der Turbomotor einen völlig anderen und höheren Drehmomentverlauf hat.
      3. Den 16V- Turbomotor bekommt man in Österreich NICHT mit legalen Mitteln eingetragen, da gibts sowas wie die EURO 3, balt eine EURO 4, die ein Motor bei so einer Transplantation erfüllen muss.
      Ein solches Abgasgutachten kann man sich aber, wenns wirklich sein soll jedoch bei der AVL machen lassen. Das kostet dann um die 5000 Euro, ein Gutachten von ner Werkstatt mit dem CO2- Messer reicht da dann nicht.
      eine Nockenwellenverstellung baut man übrigends nicht wegen der Leistung sondern für den Drehmomentverlauf ( bis zu 10%) ein! :gemein:
      Ausserdem gibts auch, man soll es nicht glauben, für den 20v Nockenwellen mit anderen Steuerzeiten, gleich wie beim 16V, die nicht MAL teurer sein müssen.
      Und welcher 16v hat eine Digifant verbaut? :gruebel:
      Wenn man jetzt gleich auf eine frei programmierbare zünd- und Einspritzanlage geht kann man vom 1,8T gleich die Zahnscheibe übernehmen und und und
      Bin langsam aber vor Dir!