Man kann ua auch bei ner §§ 56, 58 bei der PAfKfz eine Leistungsmessung an nem Leistungsprüfstand durchführen.
Man sollte es nicht für möglich halten, aber es soll Leute geben (nennen sich Kfz-SV), die eine - nicht dem Serienstand entsprechende - Nockenwelle und Zylinderkopf feststellen können, ggf können bei begründetem Verdacht derartige Teile direkt bei der §§ 56,58 zur Beweissicherung sichergestellt werden.
Persönliche Meinung:
Man sollte nicht denken, dass man selbst schlauer ist als andere, soetwas kann schnell nach hinten losgehen.
Man sollte es nicht für möglich halten, aber es soll Leute geben (nennen sich Kfz-SV), die eine - nicht dem Serienstand entsprechende - Nockenwelle und Zylinderkopf feststellen können, ggf können bei begründetem Verdacht derartige Teile direkt bei der §§ 56,58 zur Beweissicherung sichergestellt werden.
Persönliche Meinung:
Man sollte nicht denken, dass man selbst schlauer ist als andere, soetwas kann schnell nach hinten losgehen.