Hilfe Stress mit der Polizei!!!

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      DOC! schrieb:

      Eintragungsfrei ja, Gutachten sollte aber mitgeführt werden,


      ok mag sein das du recht hast , aber hast du schon jemals ein gutachten für leuchten bekommen ?! ich nicht, und hab schon einige scheinwerfer verbaut und bestellt....nie ein gutachten dabei gewesen....

      und nicht bös sein, aber ich glaub nicht das ein kühlschranklämpchen ein geeignetes E-Prüfzeichen hat wenn überhaupt....

      Die leuchten sind in "klassen" eingeteilt, blinker, frontscheinwerfer, nebelscheinwerfer usw... haben alle eine eigene klasse..



      Hier ein kleiner auszug aus wikepdia


      Grundlage für das Prüfzeichen [Bearbeiten]

      Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE). Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE.


      Ausführungen und Form [Bearbeiten]

      Das Prüfzeichen hat zwei Ausführungen. Das eine besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.

      Die andere Form unterscheidet sich davon durch den klein geschriebenen Buchstaben „e“ und einem Rechteck statt des Kreises. Prüfzeichen mit dem kleinen „e“ werden nur in der Europäischen Union akzeptiert. Prüfzeichen mit dem großen „E“ werden in der Europäischen Union sowie in zusätzlichen Ländern akzeptiert, die nicht zur EU gehören.


      Verwendung [Bearbeiten]

      Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen, das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem E-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein. Bei Betrieb von Geräten, die ohne „e“- oder „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen.