Winterreifenpflicht ab 1.1.2008 auch für PKW

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Winterreifenpflicht ab 1.1.2008 auch für PKW

    Schon seit 2006 gibt es eine Winterreifenpflicht für LKW und Busse AB 3,5 t.
    Diese wird erweitert auf den Zeitraum vom 1. November bis 15. März (bei Bussen) bzw. 15. April (bei LKW).
    LKW und Busse müssen auch für zwei Antriebsräder Schneeketten mitführen.

    Neu dazu gekommen ist die Winterreifenpflicht für PKW.
    Aber so ganz hat sich der Verkehrsminister auch nicht getraut.
    Anstatt einer generellen Winterreifenpflicht für PKW und LKW bis 3,5 t einzuführen, hat er ein Schlupfloch gelassen:
    Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, der darf vom 1. November bis 15. April sein Kfz bei durchgehender Schneefahrbahn nur dann in Betrieb nehmen,
    wenn er an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert hat.

    -->> Infoblatt
    -->> Gesetzestext und Bericht des Verkehrsausschusses