Auto von Ö nach D

      bei gebrauchten Import-Fahrzeugen müssen die Zulassungspapiere vorliegen, aus denen das Erstzulassungsdatum hervorgehen muss. Auch hier ist eine Zulassung anhand des CoC (siehe Nr. 2) möglich. Wäre das Fahrzeug nach den deutschen Bestimmungen bereits eine Hauptuntersuchung (HU) fällig, dann müssen vor der Zulassung eine HU gemäß § 29 StVZO und eine Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47a StVZO durchgeführt und die entsprechenden Prüfberichte bei der Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") zusammen mit der Übereinstimmungsbescheinigung und den ausländischen Zulassungspapieren vorgelegt werden.

      quelle: tüv nord

      heißt auf deutsch: mit österr. papieren und kurzzeitkennzeichen zum tüv termin. wenn alles ok ist wird ein deutscher fahrzeugbrief ausgestellt.
      zoll ist soweit mir bekannt im schengen-raum keiner zu löhnen.

      lg luki
      Hallo,

      ich habe das schon gemacht.

      Bei mir hat das € 200.- gekostet, für die Vollabnahme nach $21 und halt jede Veränderung am Fahrzeug kostet zusätzlich. Bei mir war das Fahrzeug aber Baujahr 1985, kann gut sein dass das bei neueren Fahrzeugen billiger ist. Sonst gibt es da keine Kosten.

      Aber die ganze Sache läuft sehr einfach und unbürokratisch AB. Den Typenschien vom Fahrzeug brauchst halt und das Fahrzeug muss es so in Deitschland gegeben haben.

      Frag am besten beim TÜV-SÜD an , die haben mir immer sehr schnell weitergeholfen.

      Gruß
      Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !!
      Bei einem Gebrauchtwagen ist die MwSt in nur einem EU-Mitgliedstaat zu entrichten, dh wennst die MwSt bei einem Privatkauf (wo sie nicht abziehbar ist) in Ö bereits bezahlt hast, dann ist sie in D nicht mehr zu bezahlen.

      @jetta-deluxe
      Der TÜV kann dir nicht weiterhelfen, die MwSt ist Sache des Finanzamtes.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      das ist mir schon klar BP-Hatzer !!

      Es sollt nur ein Hinweis sein !
      Ich hab sehr gute Erfahrungen mit dem TÜV in D gemacht und die geben dir auch in solchen Sachen Auskunft !
      Wie was wann zu bezahlen oder zu machen ist beim import eines Fahrzeuges !

      Aber du hast natürlich recht , generell ist die MwSt eine Saches des Finanzamtes !!
      Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !!