Anmeldung in Österreich

      Anmeldung in Österreich

      Hallo zusammen,



      habe vor kurzen einen 1er Golf G60 aus Deutschland nach Südtirol (Italien) importiert.

      Habe nun aber Schwierigkeiten das Auto in Italien anzumelden (wegen Überrollbügel etc.) :grml:

      Laut ital. Behörden ist der Überrollbügel eine Gefährdung obwohl er von Wiechers ist. :nono:

      Habe zwar Verwandte in Österreich, aber ich habe hier gelesen dass das Auto auch nicht durch den österr. TÜV kommt.



      Das Auto wurde von 1400cm³ auf 1800cm³ umgebaut und hat nun ca. 200PS.




      Im show'n'shine - Bereich habe ich einige Autos (Golf 1) gesehen die auch Motortuning haben und aus Österreich sind, wem kann ich jetzt glauben?

      Und ist es überhaupt möglich, dass ich das Auto auf den Namen eines österr. Verwandten anmelde?

      Wieviel würde mich das dann eigentlich kosten, wenn ich das Auto das halbe Jahr versichere?



      Danke im voraus.



      Schöne Grüße aus Südtirol



      Patrick
      Bezüglich dem Typisieren kann ich dir nicht weiterhelfen, da wissen andere besser Bescheid.

      Solltest du für den Wagen eine Einzelgenehmigung erhalten, dann kommen zulassungs- bzw. versicherungsmäßig noch folgende Kosten auf dich zu.

      Anmeldegebühr rund 170 Euro (wobei du den Wagen mit Kaufvertrag deinem Verwandten verkaufen musst, damit er ihn auf sich anmelden kann)

      Versicherung ist abhängig von einer etwaigen vorhandenen Bonus/Malusstufe - Ifos auch siehe oben genannter HP

      Steuer musst schon MAL mit rund 85-90 Euro im Monat rechnen mit 200PS!

      MFG

      Mats

      RE: Anmeldung in Österreich

      Patrick1990 schrieb:

      Hallo zusammen,



      habe vor kurzen einen 1er Golf G60 aus Deutschland nach Südtirol (Italien) importiert.

      Habe nun aber Schwierigkeiten das Auto in Italien anzumelden (wegen Überrollbügel etc.) :grml:

      Laut ital. Behörden ist der Überrollbügel eine Gefährdung obwohl er von Wiechers ist. :nono:

      Habe zwar Verwandte in Österreich, aber ich habe hier gelesen dass das Auto auch nicht durch den österr. TÜV kommt.



      Das Auto wurde von 1400cm³ auf 1800cm³ umgebaut und hat nun ca. 200PS.




      Im show'n'shine - Bereich habe ich einige Autos (Golf 1) gesehen die auch Motortuning haben und aus Österreich sind, wem kann ich jetzt glauben?

      Und ist es überhaupt möglich, dass ich das Auto auf den Namen eines österr. Verwandten anmelde?

      Wieviel würde mich das dann eigentlich kosten, wenn ich das Auto das halbe Jahr versichere?



      Danke im voraus.



      Schöne Grüße aus Südtirol



      Patrick


      Hallo!

      Das Typisieren der Leistungssteigerung ist prinzipiell schon möglich!
      und die anmeldung in Österreich auch...

      nur musst du hier die NOVA nachzahlen....

      wenn du mehr wissen willst dann schreib mir eine mail mit einer
      Beschreibung des Autos an [email protected] ...

      Da können wir dir sicher weiterhelfen ;)

      RE: Anmeldung in Österreich

      Patrick1990 schrieb:

      :
      Laut ital. Behörden ist der Überrollbügel eine Gefährdung obwohl er von Wiechers ist. :nono:

      Das Auto wurde von 1400cm³ auf 1800cm³ umgebaut und hat nun ca. 200PS.



      Welche Art von Bügel hast Du verbaut? Gibt ja einige Modelle.
      Wenn Du nicht im Typenschein stehen haben willst "Darf nur mit Helm gefahren werden" haben die ital. Behörden recht wenn z.b. die Gefahr besteht bei einem Unfall den Bügel mit dem Kopf zu treffen.

      Du brauchst auf jeden Fall einen geregelten Katalysator, sollte beim G60 ja nicht das Problem sein. Du brauchts Euro 1 als Abgasnorm!

      Bremsanlage und Fahrwerk muss ebenso angepasst sein.

      Und jetzt kommt die Horrornachricht: Keine Typisierung in Österreich möglich wenn der Standgeräuschpegel über 77 DB ist!

      Das ganze schön verpackt in ein Gesamtgutachten eines Ziviltechnikers.

      Grüsse,
      DOC!
      Jo, stimmt...war etwas früh heute morgen... :rofl:


      Kraftfahrgesetz

      Lärmverhütung und Auspuffanlagen

      § 8. (1) Der A-bewertete Schallpegel des Betriebsgeräusches eines
      Kraftfahrzeuges oder Anhängers darf die folgend angeführten
      Grenzwerte, bei Fahrzeugen, die der Fahrzeugklasseneinteilung der
      Europäischen Union entsprechen, die in den nachstehenden Richtlinien
      angeführten Grenzwerte, nicht übersteigen:
      1. bei Motorfahrrädern und Kleinkrafträdern gemessen nach der
      Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 9,
      1.1 zweirädrige Kleinkrafträder (L1e). ........... 71 dB(A),
      1.2 mehrspurige Motorfahrräder (L2e und L6e). .... 76 dB(A),
      2. für Krafträder der Klassen L3e bis L5e und L7e gemäß
      Richtlinie 2002/24/EG gelten die nachstehenden Grenzwerte und
      die Prüfbestimmungen der Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 9,
      2.1 bei einspurigen Krafträdern sowie Motorrädern mit Beiwagen
      bei einem Hubraum von nicht mehr als 80 cm³ .. 75 dB(A)
      mehr als 80 und nicht mehr als 175 cm³. ...... 77 dB(A)
      mehr als 175 cm³. ............................ 80 dB(A),
      2.2 bei mehrspurigen Fahrzeugen (L5e, L7e). ...... 80 dB(A),
      3. für Fahrzeuge der Kategorien M und N gelten die
      nachstehenden Grenzwerte und Prüfbestimmungen der
      Richtlinie 70/157/EWG in der Fassung 1999/101/EG,
      ABl. Nr. L 334 vom 28. Dezember 1999, S 41;
      AB 1.10.1995 gelten für Typengenehmigungen und AB 1.10.1996
      für Einzelgenehmigungen die Grenzwerte idF der
      Richtlinie 92/97/EWG, ABl. Nr. L 371 vom 19.12.1992, S 1,
      ____________________________________________________________________
      Grenzwerte in dB(A)

      Fahrzeugklassen:

      ____________________________________________________________________
      1.1 Fahrzeuge für die Personenbeförderung 77
      mit höchstens neun Sitzplätzen
      einschließlich Fahrersitz



      Grüsse,
      dOC!