Organstrafverfügung?
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tommy77 schrieb:
quittungenhab ich bekommen mit 3 verschiedenen paragraphen drauf mir gehts nur um das weil ich doch um einiges zu schnell war
Wenn ein angeführtes Delikt § 20 ABS 2a lit ? StVO bzw § 52 ABS 10 a lit ? StVO, bzw 58 KDV ist, dann ist das für die Fahrgeschwindigkeit.
§ 106/2 KFG Sicherheitsgurt € 35,-
§ 102/3 KFG Telefonieren € 50,-
(Für die beiden gibt es nur diese Beträge und die SIND zu verwenden, was anderes gibt es da nicht.)
Üblicherweise wird dazugesagt, dass mit der Bezahlung das erledigt ist.
Ausserdem hast eh nur €20 fürs Schnellfahren bezahlt, da musst eh Danke sagen.Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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