wurde um 530,51euro beschissen, was nun?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Klar musst du den Rechtschutz damit beauftragen, oder willst Geld beim Fenster rausscheissen und monatlich einen Rechtschutz bezahlen.
      Halte aber unbedingt Rücksprache mit der Rechtschutzversicherung ob das gedeckt ist und so. Das muss man oft vorher genehmigen lassen.

      Ja und dann Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betrug machen. Wie schon von anderen erwähnt kann soetwas sehr lange dauern, aber so hast du wenigstens etwas unternommen !!

      Gibt leider viele solche Gauner die Leute so übers Ohr haun ... kenn ich im Bekanntenkreis auch !
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      war heute beim anwalt, dieser hat gemeint er wird nun (sicher vergeen) schriftverkehr mit deutschland, zutändige krip, der firma, dem inhber und meiner versicehrung führen. nahc ein paar wochen sinnlosen geschreibe, wel dabei sucher nix rauskommt, stellt er dan anspruch bei meiner vesicherung auf 300er grichtsersatzkosten, welceh mir 1:1 überwiesen werden.

      das währe ja MAL schon richtig super, wen da so funkt, und am bestne währ wen ich durch die anzeige dan auch no was rasu bkom, wasaber unwahrscheinlich ist.

      er meinte, das dsa zu 99%klappn wird, danke jungs.... :winken:
      der mit den 200ps TDI's :devil:

      Interneteinkauf

      Hallo!

      Falls bei der ganzen Sache nix rauskommt, wende Dich MAL an den Europäischen Konsumentenschutz

      Erreichbar ist die Europäische Verbraucherberatung: Montag bis Freitag, 9 - 15 Uhr

      Kosten: zum Regionaltarif aus ganz Österreich

      Tel.: 0 810/810 225

      Die Europäische Verbraucherberatung informiert über:

      • Gewährleistung und Garantie beim Kauf im Ausland
      • Rücktrittsrechte
      • Timesharing
      • Fragen und Antworten rund ums Reisen
      • Autoimport
      • Einkaufen im Internet
      • Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr
      • Auslandsüberweisungen, Versicherungen, Finanzdienstleistungen
      • Kreditkarten
      • Werbeveranstaltungen und Verkaufsfahrten
      • Versandhandel
      • Gewinnspiele
      • Nahrungsmittelsicherheit und Kennzeichnung
      • Streitbeilegung ohne Gericht
        Mehr Informationen finden Sie unter www.europakonsument.at



        Lg

        Tina

      Chip4You schrieb:

      wie hast du bezahlt

      überweisung?

      du kannst in der regel 30 od 45 tage weis net genau wie lange das geld rücküberweisen lassen!! ( musst denen bei der bank nur ein wenig am arsch gehen )


      das wünscht du dir aber nur ...
      bei Einziehungsaufträgen kann man bis zu 42 Tage ohne Angaben von Gründen das Geld retourbuchen, aber eben nur bei solchen.


      Klar kann man bei Falschüberweisungen auch aktiv werden, aber wenn die Summe schon am Empfängerkonto ist, dann muss der Inhaber auch damit einverstanden sein.