Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

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      RE: AIRRIDE EINGETRAGEN

      j.olf schrieb:

      Also ich hab einen freund der das lufti eingetragen hat,bis im jahre 2004 ist es eingetragen worden ganz ehrlich...
      er hat sich sogar vor einem polizisten gespielt auf öfentlicher strasse vorm veldner casino...
      polizist hat in gleich hergerrissen... :frech:
      polizist war sprachlos!!!!!!! :gruebel: :gruebel:
      alles eingetragen,den kennst sicher alle
      unser polo prolo 6n aus gänserndorf,mit damals porsche felgen :thumbsup:


      Eines stimmt, es wurden Luftfahrwerke eingetragen.
      ABER: Laut meiner Information haben die Prüfer der LaRe bei Überprüfungen in solchen Fällen die Genehmigung zu wiederrufen, daher die Genehmigung wird aberkannt! Das geht eben auch nur in Österreich das eine einmal erteilte Genehmigung wiederrufen werden kann.
      Eine Kopie/Foto der Eintragung als "Existenzbeweis" oder/ und ein Post des Besitzers wäre eine tolle Sache, weiters wie und wo das Luftfahrwerk eingtragen wurde, da in manchen Bundesländern über Zivis und Fahrzeuge die die LaRe nie gesehen hat einiges ging (Gab ja auch Strafanzeigen gegen Ziviltechniker die gegen Bares "Pfusch" betrieben haben.
      Bis hier ein Beweis erbracht wurde erachte ich die "legale" Existenz eines solchen Gutachtens als nicht bewiesen.

      Grüsse,
      DOC!

      VR6-Bitch schrieb:

      bei der landReg haben sie mir gesagt : bis 8 cm = strafe ; unter 8cm = taferl weg und führerschein weg

      das war der satz des typen der landesregierung!!




      Stimmt! Das ist auch die Aussage unserer LR und Autobahnpolizei in unserem Gebiet! Unter 8cm ist ein schwerer Mangel und somit Taferl weg, 8-11cm, ist ein leichter Mangel - nur Strafe! Gleiches gilt auch beim Pickerl, wobei hier jede Werkstätte selber entscheiden kann, ob sie dir das Pickerl unter 11cm geben!
      Gleiches gilt bei nuicht eingetragenen Federn, solang die nicht unter 8cm sind ists ein leichter Mangel und sie könnten dir diesen anstreichen und trotzdem das Pickerl geben!

      Viele Polizisten machen sichs nur einfach, wenn ihnen was nicht paßt oder ihnen komisch vorkommt schicken sie dich zur Überprüfung, die Arbeit haben dann die auf der LR! Ein Freund von mir hat ne 8cm Typisierung, der fährt 2 MAL im Jahr zur Überprüfung, weil sich die Herrn P.... den Job leicht machen!
      Soviel zum Thema Exicutive!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Der G. machts aus *g*!!!

      mhj schrieb:

      VR6-Bitch schrieb:

      bei der landReg haben sie mir gesagt : bis 8 cm = strafe ; unter 8cm = taferl weg und führerschein weg

      das war der satz des typen der landesregierung!!




      Stimmt! Das ist auch die Aussage unserer LR und Autobahnpolizei in unserem Gebiet! Unter 8cm ist ein schwerer Mangel und somit Taferl weg, 8-11cm, ist ein leichter Mangel - nur Strafe! Gleiches gilt auch beim Pickerl, wobei hier jede Werkstätte selber entscheiden kann, ob sie dir das Pickerl unter 11cm geben!
      Gleiches gilt bei nuicht eingetragenen Federn, solang die nicht unter 8cm sind ists ein leichter Mangel und sie könnten dir diesen anstreichen und trotzdem das Pickerl geben!

      Viele Polizisten machen sichs nur einfach, wenn ihnen was nicht paßt oder ihnen komisch vorkommt schicken sie dich zur Überprüfung, die Arbeit haben dann die auf der LR! Ein Freund von mir hat ne 8cm Typisierung, der fährt 2 MAL im Jahr zur Überprüfung, weil sich die Herrn P.... den Job leicht machen!
      Soviel zum Thema Exicutive!!!!!!!!!!!!!!!!!


      Da muss ich Dich leider korregieren. Unter 11cm ist es ein SCHWERER MANGEL, unter 8cm gilt es allgemein als "SCHWERER MANGEL" mit "GEFAHR in VERZUG" und führt zur Kennzeichenabnahme an Ort und Stelle. In beiden Fällen gibt es eine Anzeige und eine Vorladung zur Vorführung bei der zuständigen Prüfstelle.
      Wenn der zuständige Beamte beurteilt das mit 9cm Bodenfreiheit ebenfalls Gefahr in Verzug ist kann er Dir die Kennzeichen ebenfalls völlig legal entziehen.
      Greez,
      DOC!