Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

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      zeki000 schrieb:

      hmm... na und wie is das dann wenn wir dann de 10.000 Leute bei Facebook zusammen haben?
      Dann sollten diese auch Unterschreiben oder?
      Unterschreiben dürfen dann ja auch nur über 18-jährige oder? Also ist es dann eig. blöd wenn dann unter 18-jährige bei der Gruppe beitreten oder? :gruebel:


      PS. Bin natürlich auch schon dabei bei der Facebook-Gruppe...
      Ich denke wenn sich genug Leute finden für die Gruppen dann könnte man ja ne eigene Website eröffnen oder??
      :gruebel:
      ja es ist dann auch sicher möglich das wir dann ein formular online stellen in der gruppe und das sich dann jemand bereit erklärt das ganze zu übernehmen oder das wir dann schauen das alle unterschriften einmal zusammen kommen und das dann vorgetragen wird bei der zuständigen stelle! aber zuerst sollten wir MAL schauen das wir MAL 10.000 leute zusammen bringen!

      aber möglich ist es sicher



      wir haben es jetzt 4 uhr und in der facebook gruppe sind schon 129 mitglieder

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „ExclusiveCabrio“ ()

      Hallo!

      Meine Frage zum Thema Airride in Österreich:

      Bin gerade dabei einen Typ 32 BJ 73 aufzbauen, für dieses Fahrzeug gibt es weder Sport- noch Gewindefahrwerke im Zubehörhandel.
      Lediglich an der VA ist eine begrenzte Tieferlegung mittels Typ 32B und Audi 80 Teilen möglich, wobei eine Eintragung auf Grund fehlender Gutachten
      für den Typ 32 fraglich ist.

      D.h. um eine teure Sonderanfertigung werd ich nicht herum kommen!
      Ob es ein Gewinde oder Airride wird entscheidet der Preis.

      Wie schauts dann beim Airride aber mit der §57 Überprüfung aus?
      Müsst ich zum Pickerl machen das Luftfahrwerk jährlich aus, und danach wieder einbauen da eine Eintragung ja (noch) nicht möglich ist?
      Wie macht Ihr das?

      Danke für Eure Antworten!

      Johnnie Walker schrieb:

      Hallo!

      Meine Frage zum Thema Airride in Österreich:

      Bin gerade dabei einen Typ 32 BJ 73 aufzbauen, für dieses Fahrzeug gibt es weder Sport- noch Gewindefahrwerke im Zubehörhandel.
      Lediglich an der VA ist eine begrenzte Tieferlegung mittels Typ 32B und Audi 80 Teilen möglich, wobei eine Eintragung auf Grund fehlender Gutachten
      für den Typ 32 fraglich ist.

      D.h. um eine teure Sonderanfertigung werd ich nicht herum kommen!
      Ob es ein Gewinde oder Airride wird entscheidet der Preis.

      Wie schauts dann beim Airride aber mit der §57 Überprüfung aus?
      Müsst ich zum Pickerl machen das Luftfahrwerk jährlich aus, und danach wieder einbauen da eine Eintragung ja (noch) nicht möglich ist?
      Wie macht Ihr das?

      Danke für Eure Antworten!
      Also wenn du dich wirklich für ein Airride entscheidest dann musst aber damit rechnen wenn du erwischt wirst das dir die Tafeln entzogen werden.
      Und wenn du Pickerl machen fahrst dann musst es natürlich ausbaun ausser du kennst deine Werkstatt gut und die sehen darüber hin weg! :zwinkern:
      Wie teuer das es wird kann ich nicht sagen aber das Fahrzeug muss dan von dort wo die Taferl entzogen wurden weggebracht werden entweder blaue Taferl oder schleppen lassen.

      Dan muss das Luftfahrwerk wieder raus und das originalfahrwerk bzw. das bereits typisierte Fahrwerk wieder rein.

      Es kommt dan zu einer Einladung zum vorfahren und dort wird das Auto nach strich und faden überprüft und in der zwischenzeit muss man halt strafen zahlen strafen zahlen strafen zahlen....

      Mfg