Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

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      Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

      Hallo

      wollte nur MAL nachfragen

      weis jemand was gibt es eigentlich schon eine möglichkeit sowas einzutragen lassen

      weil bei mir hat ein Gutachter gesagt das es AB 2008 eintragen kann aber ich weis nicht wo ????

      wies ihr das

      lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ () aus folgendem Grund: Änderung des Sachverhaltes - Airride wird jetzt definitiv eingetragen

      hallo nachbar und BAD-STREET-TUNER Kollege

      für alle die es interressiert.
      auf www.legales-tuning.at gibts viele hilfreiche Infos zu den Richtlinien für eine Typisierung in Österreich.

      ob es jetzt bezüglich Airride bei uns ausschaut würd mich auch sehr interessieren, habe auch nur eine Richtlinie von 2006 gefunden, keine ahnung ob sie noch aktuell ist.


      Folgend ein Auszug der gültigen Richtlinien (Stand 06/2006)

      Luftfederungen


      Höhenverstellung im Stand:
      Eine Höhenverstellung im Stand ist zulässig. Die einstellbaren Niveaulagen dürfen dabei von den im Fahrbetrieb zulässigen
      abweichen, wenn sichergestellt ist, dass das Fahrzeug in diesen Niveaulagen nicht unbeabsichtigt in Betrieb gesetzt werden kann (z.B. visuelle oder akustische Warneinrichtungen). Die Bestimmungen für die Höhen von Beleuchtungseinrichtungen/amtliche Kennzeichen finden keine Anwendung mit Ausnahme der für die Absicherung des Parkens vorgeschriebenen Einrichtungen
      (Rückstrahler, Begrenzungs- und Schlussleuchte).


      Die Einfederwege/Druckanschläge sind so auszulegen, dass das Fahr zeug bei völliger Entlüftung des Federsystems noch lenkbar und mit 50 km/h fahrbar ist, ohne dass die Räder im Radhaus schleifen.

      Höhenverstellung während der Fahrt:
      Die Verstellgeschwindigkeit darf die Fahrstabilität nicht beeinträchtigen. Die Niveaus der Vorder- und Hinterachse dürfen nur parallel verändert werden. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge mit niveaugesteuerter Leuchtweitenregelung, wenn nachgewiesen ist, dass die Regelung den Vorschriften entsprechend arbeitet.


      Grenzen der Höhenverstellung für den Fahrbetrieb:
      - Die Grenzen der tiefsten und höchsten zulässigen Niveaulagen für den Fahrbetrieb ergeben sich aus den vorgenannten Prüfungen unter folgenden besonderen Randbedingungen:


      Ungeregelte Luftfederanlagen
      (Anlagen, bei denen die Niveaulage unabhängig von der Beladung (Balgdruck)
      durch Verändern des Luftvolumens frei einstellbar ist.
      - Tiefste Position: Das Federratenkriterium und die Anforderungen an die Höhen der lichttechnischen Einrichtungen und amtlichen Kennzeichen müssen erfüllt werden bei Minimumbalgdruck und/oder Minimalvolumen.
      - Höchste Position: Der Ausfederweg sowie die Anforderungen an die Höhen der lichttechnischen Einrichtungen und amtlichen Kennzeichen müssen erfüllt werden bei Maximumbalgdruck und Maximalvolumen und Leergewicht.




      lg reini

      r.berger03 schrieb:

      hallo nachbar und BAD-STREET-TUNER Kollege

      für alle die es interressiert.
      auf www.legales-tuning.at gibts viele hilfreiche Infos zu den Richtlinien für eine Typisierung in Österreich.

      ob es jetzt bezüglich Airride bei uns ausschaut würd mich auch sehr interessieren, habe auch nur eine Richtlinie von 2006 gefunden, keine ahnung ob sie noch aktuell ist.


      Folgend ein Auszug der gültigen Richtlinien (Stand 06/2006)

      Luftfederungen


      Höhenverstellung im Stand:
      Eine Höhenverstellung im Stand ist zulässig. Die einstellbaren Niveaulagen dürfen dabei von den im Fahrbetrieb zulässigen
      abweichen, wenn sichergestellt ist, dass das Fahrzeug in diesen Niveaulagen nicht unbeabsichtigt in Betrieb gesetzt werden kann (z.B. visuelle oder akustische Warneinrichtungen). Die Bestimmungen für die Höhen von Beleuchtungseinrichtungen/amtliche Kennzeichen finden keine Anwendung mit Ausnahme der für die Absicherung des Parkens vorgeschriebenen Einrichtungen
      (Rückstrahler, Begrenzungs- und Schlussleuchte).


      Die Einfederwege/Druckanschläge sind so auszulegen, dass das Fahr zeug bei völliger Entlüftung des Federsystems noch lenkbar und mit 50 km/h fahrbar ist, ohne dass die Räder im Radhaus schleifen.

      Höhenverstellung während der Fahrt:
      Die Verstellgeschwindigkeit darf die Fahrstabilität nicht beeinträchtigen. Die Niveaus der Vorder- und Hinterachse dürfen nur parallel verändert werden. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge mit niveaugesteuerter Leuchtweitenregelung, wenn nachgewiesen ist, dass die Regelung den Vorschriften entsprechend arbeitet.


      Grenzen der Höhenverstellung für den Fahrbetrieb:
      - Die Grenzen der tiefsten und höchsten zulässigen Niveaulagen für den Fahrbetrieb ergeben sich aus den vorgenannten Prüfungen unter folgenden besonderen Randbedingungen:


      Ungeregelte Luftfederanlagen
      (Anlagen, bei denen die Niveaulage unabhängig von der Beladung (Balgdruck)
      durch Verändern des Luftvolumens frei einstellbar ist.
      - Tiefste Position: Das Federratenkriterium und die Anforderungen an die Höhen der lichttechnischen Einrichtungen und amtlichen Kennzeichen müssen erfüllt werden bei Minimumbalgdruck und/oder Minimalvolumen.
      - Höchste Position: Der Ausfederweg sowie die Anforderungen an die Höhen der lichttechnischen Einrichtungen und amtlichen Kennzeichen müssen erfüllt werden bei Maximumbalgdruck und Maximalvolumen und Leergewicht.




      lg reini


      ja wenn das wirklich so funktioniert wäre es ja toll

      ich werde mich heute MAL beim Tüv erkundigen


      lg

      Edition schrieb:

      kann ich mir nicht vorstellen. :gruebel: :gruebel: :gruebel: :gruebel:
      sonst müsste ich nicht diesicherundsringe montieren :angel:
      airride oder gewinde ist egal bei beiden kann ich die höhe verstellen.
      da brauch ich kein 11cm haben :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
      lg

      es stimmt schon dass man bei beiden die höhe verstellen kann, aber der grosse unterschied liegt darin:
      das Gewindefahrwerk kann man nicht einfach per knopfdruck regulieren.
      und bezüglich der 11cm Vorschrift: beim fahrn mit einem airride fahrwerk dürfen die 11cm auch nicht unterschritten werden, das muss so abgesichert sein (elektronisch) - ist oben in den Richtlinien alles schon beschrieben

      und vom prinzip her könntest du ja das gewindefahrwerk wenn du dein auto abstellst runterdrehn und dann wieder auf die 11cm wenn du wieder fährst.

      lg