Leider is ned so, dass es einheitlich EU-Weit ein Gesetz für die mindestbodenfreiheit bei einem Kfz. gibt.
Leider landeseigene Gesetze!
Wenn es schon 8-9cm wären wäre es schon ein sehr (meine Meinung) angenehmes Mass für jedermann der ein anderes Fahrwerk verbauen will.
Es sollte ja zB möglich sein ein Auto stets um 1 Stufe wie zB 40mm tiefer zu legen.
Bei Gewindefahrwerken sollte es möglich sein, das Fahrwerk vom Serienzustand einfach um 40mm in der Tiefe zu variieren, jedoch min. 8 oder 9 cm Mindesthöhe.
Was bringts einem, wenn er original zB 120mm Bodenfreiheit hat und ein anderes Fahrwerk verbauen will und dieses nicht tiefer legen zu dürfen. Da wäre es ja sehr lukrativ, das dem jenigen zu ermöglichen, da er das Auto um diese sogenannte 1.Stufe 30-40mm tiefer zu legen.
Aber was zerbrich ich ma den Kopf, ändert sich ja eh nix zum guten.
Leider landeseigene Gesetze!
Wenn es schon 8-9cm wären wäre es schon ein sehr (meine Meinung) angenehmes Mass für jedermann der ein anderes Fahrwerk verbauen will.
Es sollte ja zB möglich sein ein Auto stets um 1 Stufe wie zB 40mm tiefer zu legen.
Bei Gewindefahrwerken sollte es möglich sein, das Fahrwerk vom Serienzustand einfach um 40mm in der Tiefe zu variieren, jedoch min. 8 oder 9 cm Mindesthöhe.
Was bringts einem, wenn er original zB 120mm Bodenfreiheit hat und ein anderes Fahrwerk verbauen will und dieses nicht tiefer legen zu dürfen. Da wäre es ja sehr lukrativ, das dem jenigen zu ermöglichen, da er das Auto um diese sogenannte 1.Stufe 30-40mm tiefer zu legen.
Aber was zerbrich ich ma den Kopf, ändert sich ja eh nix zum guten.
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