yourmom schrieb:
Entschärfung der bisherigen nationlen
Situation angelehnt an die Regelungen der Europäischen Union
Entschärfung angelehnt an die EU? Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Mit EU-Regelungen wird alles höchstens noch schlimmer.
Und von 8cm bzw. gar 6cm braucht hier keiner träumen, das ist auch in good old Germany in den seltensten Fällen legal, da nach wie vor 50cm Scheinwerferunterkante gelten werden, und da kommt man mit den meisten Autos sowieso nicht weit runter. Messt einfach MAL nach![]()
Lichtaustrittsunterkante. Man spricht fälschlicherweise immer von Scheinwerferunterkante.
(Gespräch bei der Erfindung der 11cm Regelung für Tieferlegung:"Heast Koarl homma do irgendwo a Messlattn zum durchschiabn?"-"Jo, Hohns, do liegt nu a Brettl, des is aber nur 80 lang und 11 hoch" - "mocht nix, soi da Wappla hoit drüberfoahn, brauch ma net druntaschauen")
![:rofl:](https://www.vw-page.com/wcf/images/smilies/rofl.gif)
Im Gegensatz zu Österreichs frei und lustig erfundenen 11cm hat die Beschränkung der Lichtaustrittsunterkante durch die EU (Noch nicht verpflichtend durch die Mitgliedsstaaten) eine durchaus plausible Erklärung. Unter einer Lichtaustrittsunterkante ist in der Regel eine ausreichende Beleuchtung auf bestimmte Entfernung der Strasse nicht mehr möglich ohne den Gegenverkehr zu blenden.
Lichtaustrittskannte ist aber auch nicht immer lustig. Ein Vorteil z.b. beim Golf 2. Wer hier eine Rallyfront verbaut hat eine höhere Lichtaustrittsunterkannte und kommt theoretisch nach der EU-Regelung tiefer als ein normaler Golf.
Die Lichtaustrittsunterkannte könnt Ihr sehr leicht selbtst bestimmen indem Ihr ein Stück Papier vor den Scheinwerfer haltet. Die Trennlinie hell/dunkel ist dann die sogenannte Lichtaustrittsunterkante.
Grüsse,
DOC!