Neuer Erlass 2008

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      RoccoRowdy schrieb:

      aber wenn der BP-Hatzer schon solche fragen an prüfer stellt warum fragt er nicht gleich wieviel das kostet. Ich wette bei populären fahrzeugen würden sich sicher Leute finden die Chrashtests mit 8 cm bodenfreiheit bezahlen und die Prüfberichte dann, natürlich für ein Überlassungsentgelt, zur verfügung stellen würden.

      Weil das ne Frage an nen Techniker der NÖ-LReg war und nicht an den TÜV-Prüfer ?????

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Habe mit nem Techniker der LReg NÖ gesprochen...

      Und da ich beruflich mit der NÖ-LReg zusammenarbeiten muss, habe ich mich mit weiteren Fragen zurückgehalten. Jeder, der an einer solchen Genehmigung interessiert ist, kann selber nachfragen und die Infos dannn online stellen.

      LOW6 schrieb:


      Dann möchte sie vielleicht noch nen Crashtest machen oder was auch immer...

      Lt meinen Infos sind Crashtests in Hinblick auf die Messung der auf die übrigen Verkehrsteilnehmer und die Fahrzeuginsassen herrschenden Kräfte zwingend erforderlich. Das ganze soll dann auch mit Hochgeschwindigkeitskameras aufgezeichnet und analysiert werden. Lt einer Reportage auf N24 vor einiger Zeit dauert eine solche Genehmigung ca 14 Tage a 8h.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      BP-Hatzer3 schrieb:


      Früher durfte man zB auch überall rauchen, heute nicht mehr.
      Was soviel heisst, dass alle klüger werden.


      Wenn alle klüger werden, warum wurde dann das Motorrad noch nicht verboten?
      Ich verweise auf die Unfallstatistik 2007: 96 Verkehrstote Motorradfahrer im Vergleich zu 24 Kleinmotorad/Mofafahrern.
      Unbestritten sind Motorräder, logisch betrachtet, absolut übermotorisiert. Trotzdem wird kein Verbot erwähnt.
      Das Rauchen auf Bahnsteigen die sich im freien befinden ist aber verboten... :hm:...Vom klüger werden konnte ich in den letzten Jahren bei unseren Politikern absolut NICHTS bemerken, eher das Gegenteil ist der Fall...

      Die 11cm sind SINNLOS und UNBEGRÜNDET, die 50 cm Lichtaustrittsunterkannte lässt sich zumindest technisch argumentieren.

      Greez,
      DOC!
      Die Lichtaustritskante ist ja nur ein Faktor, die Auflagen die im Herstellergutachten eines Fahrwerks sind müssen natürlich ebenso beachtet werden. Innerhalb dieser Bestimmungen ist ein sicheres Fahren in Deutschland ja auch möglich. AB der Grenze ist dann bei so einem Fahrwerk aber Gefahr in Verzug?
      Ich will damit sagen das sie 11cm als Regel sinnlos sind. Du wirst für den Jeep kein Fahrwerk mit Gutachten finden um ihn am Boden schleifen zu lassen. :bang:
      Neu Sportwagen kommen in der Regel auf die 50 cm, ich kenne keinen der diese Regel nicht erfüllt.
      Hier ein paar Beispiele: 19" zoll sind nicht ganz 50 cm, daher der Felgendurchmesser ist knapp 50 cm. Da kommt dann noch das Fleisch vom Gummi dazu.
      Und jetzt schau MAL wo bei neuen Sportwagen die Scheinwerfer sitzen. Entweder sehr weit hinten oder im Klarglasträger sehr weit oben. Die schaffen alle die 50 cm Lichtaustrittsunterkante. :thumbsup:


      ACHTUNG: Lichtaustrittsunterkante ist nicht gleich Scheinwerferunterkante!
      Grüsse,
      DOC!
      also, ich hab gestern MAL bei meinem TT diese Lichtaustrittskante gemessen und bin auf genau 50cm gekommen (bei einer Bodenfreihet von ca 6cm) auch das Fahrwerk is noch im genehmigten Bereich (zumindest in D)

      somit könnte ich das Ganze sogar so typisieren?!? wennst doch nur war wäre und nicht wieder so ein gerücht, dass es jedes Jahr MAL gibt. -> wie gesagt, ich glaubs erst wenns bei mir eingetragen ist und bis dahin heißt's halt, hoffen dass es einen nicht erwischt
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      denke aber das es nebenbei auch noch eine min höhe geben wird! weil sonst hat einer 50cm lichtkante aber nur 4cm bodenfreiheit! da wird sicher was kommen a! evtl so: lichtaustrittsunterkante 50cm aber bodenfreiheit von min. 8 cm muss eingehalten werden
      if you don`t live for something, you will die for nothing
      und lustig ist nur, dass bei fahrzeugen die SERIE unter 11 sind, nach dem Einbau von GFW aber auch wieder die 11cm gelten.

      D.H. wennst in deinen RS4 ein Gewinde einbaust, werden wieder 11 kontrolliert.

      Aus technischer Sicht totaler Schwachsinn. Ich habe das auf Biegen und Brechen bereits mit der burgenländischen LaReg disskutiert. Sogar schriftlich gegen Negativbescheid usw.

      Die drehen sie eh alles so wie sie es gerade brauchen
      Gruß,
      Max


      BP-Hatzer3 schrieb:


      Weil das ne Frage an nen Techniker der NÖ-LReg war und nicht an den TÜV-Prüfer ?????


      Das weiß ich schon, dass der die Prüfung nicht durchführt aber ganz dumm ist der auch nicht und einen Richtpreis weiß er ziemlich sicher.

      Mich würd interessieren, was da die Anforderungen sind (gibts Normen, Gesetzblätter, Bescheide, irgendwas) oder einfach nur, was sich der Techniker vorstellt, dass er für ein Auto eine Tieferlegung unter 11 cm genehmigt.

      @ BP-Hatzer3
      Ich weiß nicht wie das bei euch ist aber wenn ich mit jemandem Zusammenarbeite kann ich sicher effektiver fragen, als irgendeiner der da antanzt.
      I MOG KANE TIEFSPÜLBECKEN
      er hat das eher so gemeint, dass er ihn nicht unnötig nerven will mit solchen Fragen um das Arbeitsklima nicht zu gefährden.

      Und vergiss das mit den Tests...wird darauf hinauslaufen das du dir ein baugleiches Auto kaufen, die selben Veränderungen wie an deinem durchführen und dann zusehen musst, wie es gecrasht wird!

      Dann die Personalkosten von den Prüfern, die Kosten für die Prüfhalle, etc....
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