Aber nicht vergessen (hinsichtlich Diebstahlsanzeige), es gibt das Delikt der "Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung". Wenn euch jemand drauf kommt, wär das blöd, wenn man wegen sowas an das Gericht angezeigt wird.
Anzeige gilt auf jeden Fall eine Woche lang - gerechnet vom Zeitpunkt des Verlustes / Diebstahls.
Anzeige gilt auf jeden Fall eine Woche lang - gerechnet vom Zeitpunkt des Verlustes / Diebstahls.
