fahren mit gutachten vom zivi und termin auf der lareg.
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DÜRFEN tust du nicht, du darfst theoretisch sobald du am Auto etwas veränders nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Erst wenn alles eingetragen ist bist du legal unterwegs.
Es wird nur in den meisten Fällen tolleriert wenn du das Gutachten und bzw. oder eine Terminbestätigung von der LaReg mitführst.
Kommt immer auf den Gesetzeshüter an...__________________________________________________________________________
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Das ist Blödsinn...
Ich hab sowas erst selbst gehabt, mit Terminbestätigung darfst du das Auto bis zum auf der Bestätigung angegebenen Termin(Überprüfungstermin) im Bereich der STvO fahren! Wenn du die Terminbestätigung hast und sie dir durchlesen würdest, hätte sich die Frage erübrigt! Außerdem sagen die dir das meistens sogar auf der LaRe, dass du weiterhin fahren darfst!
Vor allem wenn du das Gutachten vom Zivi hast, der ja praktisch schon alles abgenommen hat, darf nichts sein!
Natürlich muss das Auto in einem verkehrstüchtigen -und sicheren(z.B.11cm) Zustand sein(steht aber auch auf der Terminbest. oben)!
LG Daniel
PS: ich war in Wien, wos bekanntlich sehr streng istVW 4ever -
ich war MAL mitn anderen fahrzeug auf der lareg und hab mir auch eine terminbestätigung in st.pölten geben lassen, die haben ma nur einen zettel mit datum und an stempel von ihnen raufgebn, hat ausgschaut wie a notizzettl.
mfg -
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bramselinho schrieb:
ist das nicht irgendwo festgelegt dass man fahren darf oder nicht???
Du darfst NICHT legal fahren bis die Anzeige an den Landeshauptmann erfolgt ist (§ 33 ABS. 3.)
Eine Terminbestätigung ist in der Regel noch keine Anzeige (Kennzeichen, Type, Grund uvm fehlen dazu).
Daher bekommt man in Wien dieses Formular in dem die durchgeführte Anzeige zur Genehmigung bestätigt wird. Sagt man den Termin dann allerdings AB und vereinbart keinen neuen wird das Fahrzeug zu Überprüfung vorgeladen.
Grüsse,
DOC!
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