Typisierung

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      Typisierung

      Hallo,

      Habe ein paar fragen bezüglich dem Typisieren. Kann ich als Tiroler mein Auto in Vorarlberg typisieren lassen oder dort den TÜV machen oder muss ich den in Tirol machen?

      Und wie funktioniert das mit der 8cm Typisierung. Gibs da besondere Vorschriften was man da haben muss das man die 8cm Bodenfreiheit typisiert bekommt?

      Mfg Foggy
      Grundsätzlich muss in dem Bundesland in dem das Fahrzeug seinen dauerhaften Standort hat genehmigt werden, da ja der jeweilige LANDESHAUPTMANN die Genehmigung erteilt.
      Ausnahmen sind seit kurzem offiziell möglich wenn der Antragsteller besondere Gründe geltend machen kann (weitere Anreise, liegt am Weg zum Arbeitsplatz usw.).
      Früher wurden dazu die Fahrzeuge oft abgemeldet, in ein anderes Bundesland verkauft, genehmigt und zurückgekauft was aber auch keine wirklich rechtskonforme Vorgehensweise darstellte, da man das "System" ja so hinterging.
      Wie schon erwähnt ist eine Genehmigung von unter 11cm Bodenfreiheit seit 1999 nicht mehr möglich.
      Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. [Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges]

      Fahrzeuge die vor diesem Zeitpunkt geandert wurden dürfen weiterbetrieben werden, bei einer Hinzutypisierung von Felgen, Fahrwerkskomponenten u.a. werden aber wieder 11cm geprüft.
      Grüsse,
      DOC!