Blendstreifen Ja oder Nein?

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      Blendstreifen Ja oder Nein?

      Hallo leute

      kurze frage:

      könnens mir wegen eines blendstreifens an der windschutzscheibe die kennzeichen zwicken???

      bzw was blüht mir wenn ich angehalten werd, darf ich überhaupt nen blendstreifen haben?
      womit muss ich rechnen, wenn ich keinen haben darf?muss ich ihn gleich runter reissen oder wie??


      liebe grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „golf-tdi-power“ ()

      Nachträglich mittels Folie geklebte Sonnenblendstreifen sind nicht zulässig und bilden einen schweren Mangel bzw GV-Mangel (auch wenn ne ABE oder TÜV-Gutachten was anderes sagt). Kann durchaus auch zu ner Vormerkung im FS-Register führen.
      Ein GV-Mangel hat zwingend eine vorl. Aufhebung der Zulassung zur Folge.

      Original in die Scheibe eingearbeitete Sonnenblendstreifen sind mit der Scheibe zusammen e-geprüft und auch zulässig.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      @BP-Hatzer3
      Seit wann ist das so, das der nachträglich geklkebte Sonnenblendstreifen ein schwerer Mangel ist ?
      Ich habe einige nachträglich geklebt und nie Probleme damit gehabt wenn man innerhalb des erlaubten Prozentsatzes war ( ca. 5-8% der Scheibentiefe glaub ich war das ). Ist aber auch schon einige Jahre her.
      MFG
      Der Prozentsatz bezieht sich auf das Abdecken oder Verdecken der Frontscheibe durch zB Wimpel udgl.

      Hier handelt sich jedoch um das Anbringen von (Tönungs)folie auf der Frontscheibe und das ist gänzlich verboten.
      (Mir ist kein Datum bekannt, vor dem das Abringen eines Tönungsstreifens erlaubt war.)
      Auf der Frontscheibe haben nur Aufkleber, wie zB Begutachungsplakette, Autobahnvignette, Parkplakette, was zu suchen.
      Auch Schriftzüge am oberen oder unteren Rand der Frontscheibe sind verboten.

      Jede 57a-Prüfstelle, die für ein solches Fahrzeug eine Begutachtung durchführt und eine Begutachtungsplakette ausfolgt, ist strafrechtlich belangbar und muss mit einer Entziehung der Prüfstelle durch die LReg rechnen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      A6 3.0 TDI s-line

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      ok verstehe...das heißt wenn ich damit am see runter fahre und ich werde aufgehalten dann werd ich ihn wahrscheinlich runterreissen müssen und die sache hat sich dan erledigt?und die 25 euro halt?

      weil wenn er mich aufhält und sagt ja der blendstreifen ist ein schwerer mangel und ich sage ok, dann beseitige ich ihn, da kann er mir die taferl net zwicken wenn ich ihn dann entferne nen??

      strafe werd ich dann halt zahlen denk ich!!
      ich bin eh am überlegen ob ich ihn wieder runternehme aber es sieht ja so gut aus! :hihi:

      @ BP hatzer

      angenommen du haltest mich auf und ich sag dir ich reiß ihn runter usw usw würdest mich zur la-reg trotzdem schicken bzw müsste ich mit ner fetten strafe rechnen???

      ich werd den streifen nachn see sowieso wieder wegmachen(wenn net scho früher)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „golf-tdi-power“ ()

      Ich bin kein Maßstab :nono:
      Sobald ein Mangel vorhanden ist, stelle ich einen Antrag auf §56 KFG, auch wenn der Mangel sofort entfernt wird.
      SM = € 110 / Person
      GV = € 220 / Person

      Sobald ein vorhandener GV-Mangel entfernt wird bzw auf einen SM gemildert, entfällt der Kennzeichenentzug.
      Wenn die Kennzeichen jedoch schon entzogen sind, bekommst sie zu 99% trotzdem nicht wieder. Werden dann der Behörde vorgelegt.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      A6 3.0 TDI s-line

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      Leute, bitte nicht vergessen das BP-Hatzer vom "Worst Case" ausgeht, also das was im schlimmsten Fall möglich wäre.
      Allgemein wird eine Strafe fällig und die sofortige Entfernung der Blende verlangt, was ja relativ einfach ist.
      Ich denke eher das sich am See dafür kaum eine Polizist interessieren wird (Zauberwort "Reizüberflutung"), legal ist es eben nicht.
      Beispiel von gestern am Wörthersee.
      Extrem tiefergelegter Golf konnte nicht mehr voll einschlagen beim wenden, Polizei sieht das, bemängelt, lässt ihn das Auto hochschrauben, kassiert 25 Euro für die Staatskasse und damit war die Sache erledigt. Hätten auch die Kennzeichen abnehmen können und Anzeige erstatten (Ein paar hundert Euro und ein Eintrag in´s Führerscheinregister). Man sieht also, das die Konsequenzen von "unangenehm aber am Abend kann man wieder lachen" bis hin zu "Shit, die Kennzeichen sind weg" gehen können.
      Grüsse,
      DOC!