Hallo Leute!
Wurde gestern angehalten und die haben meinen Golf 4 ziemlich genau angeschaut. Nachdem aber eh alles erdenkliche eingetragen und okay ist nicht wirklich was gefunden und ich durfte straffrei weiterfahren bis auf folgende Belehrung:
Der Beamte meinte schlußendlich es mußten auch die Appschlepphaken vorne und hinten / bzw. die Schraubgewinde für den Haken frei/leicht zugänglich sein. Somit hat man es mit Spoilern / Racegittern natürlich sehr schwer... wenn mann diese nicht gerade zerschneiden will...
Hab MAL heute im KFG nachgelesen, steht wirklich sowas in der Art drinnen (nur war es die letzte Version von 2006).
Hat es hier vielleicht so seit 2001/2002 (wo mein Golf typisiert wurde) Änderungen/Ergänzung gegeben, sodass man damit argumentieren/durchkommen könnte?
Ähnliche Erfahrungen gemacht /weiß wer genaueres in der Sache, bzw wie man drum herum kommt???
P.S.: Der Beamte hatte auch ein nettes "Roadrunner" A4-Buch der Polizei, wo alles genau drinnen steht was in welcher Form sein darf.
Hab auch gefragt - gibts leider nicht irgendwo offiziell. Wär denke ich ganz nett gewesen zu wissen auf was die (interessierten) Polizeibeamte in nächster Zeit laut Checklist alles schauen könnten...
Danke für eure Hilfe!
LG, nitramp80
Wurde gestern angehalten und die haben meinen Golf 4 ziemlich genau angeschaut. Nachdem aber eh alles erdenkliche eingetragen und okay ist nicht wirklich was gefunden und ich durfte straffrei weiterfahren bis auf folgende Belehrung:
Der Beamte meinte schlußendlich es mußten auch die Appschlepphaken vorne und hinten / bzw. die Schraubgewinde für den Haken frei/leicht zugänglich sein. Somit hat man es mit Spoilern / Racegittern natürlich sehr schwer... wenn mann diese nicht gerade zerschneiden will...
Hab MAL heute im KFG nachgelesen, steht wirklich sowas in der Art drinnen (nur war es die letzte Version von 2006).
Hat es hier vielleicht so seit 2001/2002 (wo mein Golf typisiert wurde) Änderungen/Ergänzung gegeben, sodass man damit argumentieren/durchkommen könnte?
Ähnliche Erfahrungen gemacht /weiß wer genaueres in der Sache, bzw wie man drum herum kommt???
P.S.: Der Beamte hatte auch ein nettes "Roadrunner" A4-Buch der Polizei, wo alles genau drinnen steht was in welcher Form sein darf.
Hab auch gefragt - gibts leider nicht irgendwo offiziell. Wär denke ich ganz nett gewesen zu wissen auf was die (interessierten) Polizeibeamte in nächster Zeit laut Checklist alles schauen könnten...
Danke für eure Hilfe!
LG, nitramp80