§ 134 Abs 1 KFG 1967
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Was ich damit sagen wollte:
Die Strafe für die Lenkerauskunft ist höher als die Strafe der eigentlichen Übertretung, womit du zwischen € 25 und € 80 über dem Übertretungsstrafbetrag liegst. Ein Einspruch wird da - meiner Meinung nach - ausser einer 10%igen Strafbetragerhöhung - zwischen nix und 0,0% bringen. -
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ja, ich werd auch keinen einspruch erheben.
nur schon komisch, warum ich vorab eine lenkerauskunft bekommen hab?!
dass ich WG. dem "fahrstreifen wechseln" belangt werde, dazu kann ich nix sagen, hab nix schlimmes gemacht -
ich schätz MAL nur, dass ich dort (abfahrt scs) über eine sperrlinie gefahren bin... -
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hhmmm....
wenn i ma deinen 4er so anschau... -
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