Abschleppen Tomann

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      Kann ich mir aber nicht vorstellen. Denn irgendjemand muss den Abschleppwagen ja (hoffentlich berechtigt) gerufen haben, und irgendwer muss den ja auch zahlen. Wenn jetzt ein Eigentümer von einer Ausfahrt, oder wer auch immer den ruft, auf seinen Kosten sitzen bleibt, kann das auch ned stimmen.

      Und das ein beauftragtes Abschleppunternehmen auf eine, zumindest angefangene, Arbeit nichts verrechnen darf, kann ich mir auch nicht vorstellen.
      Wenn ein Privater einen Abschleppwagen bestellt muss er diesen zuerst selber zahlen. Der Abgeschleppte ist nicht verpflichtet das Fahrzeug beim Abschleppunternehmen auszulösen! Das Unternehmen muss das Fahrzeug auch ohne Zahlung freigeben.
      Dann muss der Private der abschleppen hat lassen den Besitzstörer zur Zahlung auffordern (meisst Rechtsanwaltsbrief) oder auf dem Zivilrechtsweg klagen und nachweisen das die Abschleppung zu Recht veranlasst wurde und eine Besitzstörung vorlag.
      Sollte man aber zahlen wenn man im Unrecht ist, die Gerichtsurteile wegen Besitzstörung sind meisst so um die 800 Euro + Gerichtskosten.
      Grundsätzlich könnte sogar der Abgeschleppte wegen Besitzstörung klagen. (sein Fahrzeug wurde ja von jemand anderen abgeschleppt, auch das ist Besitzstörung wenn kein Verstoß gegen die StVo vorliegt, sondern Privat gegen Privat)
      Das nennt sich dann "Besitzstörung am Besitzstörer", also wenn man z.b. jemand zuparkt der unberechtigt auf einem Privatparkplatz steht

      Wurde die Abschleppung von der Polizei veranlasst bekommt man sowieso eine Anzeige und schuldet dem Abschleppunternehmen das im Auftrag gearbeitet hat nichts wenn man noch nicht am Hacken hing.