Kann ich mir aber nicht vorstellen. Denn irgendjemand muss den Abschleppwagen ja (hoffentlich berechtigt) gerufen haben, und irgendwer muss den ja auch zahlen. Wenn jetzt ein Eigentümer von einer Ausfahrt, oder wer auch immer den ruft, auf seinen Kosten sitzen bleibt, kann das auch ned stimmen.
Und das ein beauftragtes Abschleppunternehmen auf eine, zumindest angefangene, Arbeit nichts verrechnen darf, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Und das ein beauftragtes Abschleppunternehmen auf eine, zumindest angefangene, Arbeit nichts verrechnen darf, kann ich mir auch nicht vorstellen.