Auto auf meine Freundin aus D anmelden???

      AIRRIDE im Golf V oder Scirocco 13

      Airride erhälst du auch in Deutschland in einen Golf V, bzw. neuen Scirocco nicht legal eingetragen. Da sich bei diesem Fahrzeugtyp die Radgeometrie durch die wechselnde Höheneinstellung gravierend verändert und dadurch auch das Fahrverhalten gegenüber dem Serienzustand sich negativ verändert.
      Ausnahme wäre nur, wenn die Höheneinstellung abhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeuges geregelt wird oder die Höhenverstellung (bzw. Tieferlegung) so geringfügig ist, das sich die Fahreigenschaften nicht verändern.
      Zwei weitere Möglichkeiten für eine Eintragung gäbe es noch:
      Die Erste, der Fahrzeughersteller gibt den Umbau frei, wird er aber nicht machen.
      Die Zweite, man macht eine komplette Neuabnahme, leider zu teuer und der Betreiber muß für das gesamte Fahrzeug die Produkthaft übernehmen. Das heist der Hersteller des Fahrzeuges ist nicht mehr VW sondern der Betreiber.
      Hy again,

      so, dass mit dem Auto auf jemanden anderen anmelden klingt ja nicht ganz so schlecht. Es fahren bei uns auch genug Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen rum. Teilweise halt auch Firmenfahrzeuge.

      Meine Freundin ist mit Ihrem Auto auch mit den D-Kennzeichen gefahren. Gesagt hat niemand was. War auch auf Ihren Dad angemeldet. Hat auch jetzt keiner was gesagt, nachdem die Polizei unsere ganzen Daten aufgenommen hat, weil uns ein besoffener mit 1,32 Promill frontal rein gefahren ist.

      Wegen Airride. Naja, vll wirds ja MAL legal. Wenn nicht ists auch nicht so schlimm. Mir gefällts halt irsinning gut aber es bricht dadurch keine Welt zusammen, wenns nicht geht.

      Wenn jemand noch Infos oder Erfahrungen hat, bitte einfach weiter rein schreiben. Binn für jede Info dankbar.

      GLG
      maRco

      3erCabrio schrieb:

      Wenn du das Auto auf eine Deutsche Firma anmeldest, darfs du sehrwohl das ganze Jahr in Ö fahren, bei einer Privatperson glaub ich nur 3 Monate oder so.
      Auch wenn diese Diskussion im Vorjahr stattgefunden hat, erscheint es mir als Jurist wichtig darauf hinzuweisen, dass die obige Aussage völlig falsch ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es egal auf wen das Auto zugelassen ist und wer Eigentümer ist. Sobald jemand, der einen Hauptwohnsitz in Österreich hat, ein Auto länger als einen Monat in Ö verwendet, gilt die gesetzliche Vermutung des § 82 (8) KFG, dass dieses Auto seinen dauernden Standort im Inland hat und daher in Ö zulassungspflichtig ist. Nur wer BEWEISEN kann, dass das Auto seinen DAUERNDEN Standort im Ausland hat, entkommt dieser Zulassungsverpflichtung mit allen steuerlichen Folgen (Nova, Kfz-Steuer, USt). Es genügt dabei nicht eine Glaubhaftmachung mit irgendwelchen Behauptungen, sondern nur eine zweifelsfreier BEWEIS führt zum Erfolg! So ein Beweis wird nicht leicht sein.