Wie ist dann mit den Neblern, die Linsen haben? zb orig. 3er Nebler oder ZKW, die ich drin hab?!
XENON in NEBLER erlaubt???
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golf3tdi schrieb:
Ok aber die Frage wahr doch eigentlich ob es bei einem 3er Golf möglich währe XenonNEBELSCHEINWERFER zu typisieren oder nicht?
Mich würde das nämlich auch interessieren aber ich glaub es ist von Zivieltechniker zu Zivieltechniker verschieden.... aber es sollte doch eigentlich kein Problem sein weils eben kein Abblendlicht oder Fernlicht ist...
Ich werd morgen MAL bei meinem Typisierer nachfragen
Mfg
Richtig, und genau darüber geht die Diskussion hier
Das Ergebnis ist, dass ohne Zulassung ein typisieren nicht möglich ist. Da die Nebler keine Zulassung haben, wirds auch nicht typisiert. Natürlich kann man einen Typisierer suchen, der das einfach eintragt. Im Fall eines Unfalles möchte ich den Rechtsstreit aber nicht habenNur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab! -
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golf-tdi-power schrieb:
glaub ned das mans typisiert bekommt, denn beim xenon muss ja eine waschanlage vorahnden sein, oder irre ich mich da?
und wie willst eine waschanlage zu den neblern bringen?
Das mit der Waschanlage wurde schon geklärt. Hier der Beitrag
BP-Hatzer3 schrieb:
Nur Abblend-/Fernlicht licht muss eine LWR/SRA haben.
Aber es ist schon sehr interessant es weiß keiner so richtig was wirklich erlaubt ist. Dürfte eine Grauzone im Gesetzesbuch sein.
Hoffe das wir hier noch eine klärende Antwort finden.Felgen zu Verkaufen
AZEV B 16"
Fotos und Preis auf Anfrage
0664 /57 52 304
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golf3tdi schrieb:
@BP-Hatzer3
Und wie erkennt man das auf der Streuscheibe? Bei meinem FK Neblern steht nur ein E-Prüfzeichen oben.
@Luki
Ja aber was trägt ein Nebler zu einem Unfall bei??Ja und hat man mit Neblern mit Linsen wie eben die originalen 3er Nebler dan weniger Probleme mit der Typisierung von Xenon?
Wie ein Nebler zu einem Unfall beitragt ? Ganz einfach, in dem er den Gegenverkehr möglicherweise blendet, und der frontal in dein Auto kracht
Ob es Linsen sind oder nicht, bringt in etwa soviel, wie wenn du für die Felgen ein Gutachten hast, das Fahrzeug aber um 5 cm zu tief ist
Ich glaube nicht, dass es sich hier um eine Grauzone handelt.
Denn Xenonscheinwerfer brauchen eine Automatische Leuchtweitenregulierung, eine Reinigungsanlage und die Genehmigung für Xenon.
Das haben aber Nebelscheinwerfer nicht.
@WZ_TYP53: In meinem Link würde alles drinnen stehnNur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab! -
Denke bei den Nebelscheinwerfern wirds genauso wie bei den Hauptscheinwerfern sein dass die Leuchten ansich für Xenon Brenner geprüft sein müssen und zugelassen sind bzw. NUR diese dort verbaut werden dürfen.
Genauso dürfen umgekehrt in für Halogenlampen geprüften Scheinwerfern nur Halogenlampen rein!
Es gibt bzw. gab aber MAL von Hella Xenon Nebelscheinwerfer zu kaufen die soweit ich weiss auch zugelassen waren!
Gruß RobertDie Polizei findet unsere Autos cool, deshalb werden wir öfters angehalten! -
Luki schrieb:
Ich glaube nicht, dass es sich hier um eine Grauzone handelt.
Denn Xenonscheinwerfer brauchen eine Automatische Leuchtweitenregulierung, eine Reinigungsanlage und die Genehmigung für Xenon.
Das haben aber Nebelscheinwerfer nicht.
Die ALWR und die SRA brauchen nur Xenon-Abblendlichtscheinwerfer, bei Fernscheinwerfern wie sie zB von Hella vertrieben werden, ist dies nicht erforderlichen, ebenso bei NSW.
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